Rechtsprechung zu § 119 BGB
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BGH, 22.02.2002 - V ZR 251/00
Vereinbarungen in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt, die wegen des Fehlens eines funktionsfähigen Grundstücksmarkts im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Erhöhung des zunächst vereinbarten Kaufpreises aufgrund einer Nachbewertung der verkauften Grundstücke vorsehen, unterliegen als Preishauptabrede nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG (Bestätigung von BGHZ 146, 331).
AGBG § 8
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BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 552/00
Befristeter Arbeitsvertrag/ außergerichtlicher Vergleich/ sozialer Überbrückungszweck
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung.
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BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R
Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht sichergestelltem Zufluss
Tatbestand: Streitig ist, ob die Beklagte die Auszahlung der dem Kläger bewilligten Altersrente verweigern darf.
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BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01
a) Zu den Pflichten eines Anwalts, der den Mandanten beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs berät.
b) Leistungen des Sozialhilfeträgers wegen unfallbedingt vermehrter Bedürfnisse sind dem Anspruch des Empfängers auf Ersatz seines Erwerbsschadens nicht kongruent (im Anschluß an BGH NJW 1997, 256).
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BSG, 22.08.2001 - B 3 P 21/00 R
Private Pflegeversicherung - Widerruf der Leistungszusage - Sachverständigengutachten - Einsetzen der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung
1. Die Leistungszusage eines privaten Versicherungsunternehmens, die auf einem nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegeversicherung (MB/ PPV 1996) eingeholten Sachverständigengutachten zum Grad der Pflegebedürftigkeit beruht, kann nur widerrufen werden, wenn durch ein erneutes Gutachten dieser Art festgestellt wird, daß sich der für die Zuordnung zu einer Pflegestufe maßgebende Pflegebedarf geändert hat.
2. Die gerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung setzt erst dann ein, wenn das Sachverständigengutachten von der wirklichen Sachlage offenbar erheblich abweicht.
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BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 599/00
Einbau von Türen und Fenstern als bauliche Leistung - Tarifpluralität
Unterfällt ein Montagebetrieb für vorgefertigte Kunststoffenster und -türen in Sachsen-Anhalt sowohl infolge der Allgemeinverbindlichkeit dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 (VTV) als auch infolge Verbandsmitgliedschaft dem Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 21. November 1996, so wird dieser Manteltarifvertrag durch den spezielleren VTV verdrängt.
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BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
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BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R
Teilarbeitslosengeldanspruch - Entstehung - Teilarbeitslosigkeit - zwei Teilzeitbeschäftigungen bei demselben Arbeitgeber - einheitliches Beschäftigungsverhältnis - Erlöschen - Antragstellung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
1. Zwei versicherungspflichtige Beschäftigungen als Voraussetzung für Teilarbeitslosigkeit können auch bei demselben Arbeitgeber bestehen.
2. Die Erlöschensregel des § 150 Abs. 2 Nr. 5 Buchst a SGB 3 setzt voraus, daß der Zahlungsanspruch und nicht nur das Stammrecht auf Teilarbeitslosengeld entstanden ist.
3. Zur Frage, wann ein Teilarbeitsloser im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so zu stellen ist, als hätte er seinen Antrag auf Teilarbeitslosengeld erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, zu dem der Zahlungsanspruch nicht wegen Aufnahme einer weiteren Teilzeitbeschäftigung erloschen wäre.
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BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99
Der Tatrichter ist rechtlich nicht gehalten, daraus, daß die offengelegte Preiskalkulation die Umsatzsteuer nicht einbezieht, zu schließen, der Käufer habe die Vorstellung des Verkäufers geteilt, der Verkauf von Bergwerkseigentum sei steuerfrei (im Anschluß an Senatsurt. v. 14. Januar 2000, V ZR 416/ 97, WM 2000, 915).
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BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00
Der Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns entfällt, wenn die Wandelung des vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags wegen eines arglistig verschwiegenen Sachmangels erfolgt, sofern infolge derselben Täuschung der Käufer auch zur Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 BGB berechtigt gewesen wäre.
BGB § 652
