Rechtsprechung zu § 119 BGB
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BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 561/97
Befristetes Arbeitsverhältnis eines Studenten
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Studenten kann nicht mit dessen Interesse, seine Arbeitsverpflichtung mit den Anforderungen des Studiums in Einklang zu bringen, gerechtfertigt werden, wenn bereits die Kündigungsmöglichkeiten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sowie Umfang und Lage der Arbeitszeit dem Interesse des Studenten ausreichend Rechnung tragen (im Anschluß an Senatsurteil vom 10. August 1994 - 7 AZR 695/ 93 - AP Nr. 162 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag
