Rechtsprechung zu § 1194 BGB
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BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 135/03

Eine Grundschuld ist in den nach § 74a Abs. 1 Satz 1 ZVG aufzustellenden fiktiven Verteilungsplan mit ihrem Nominalbetrag (Kapital nebst Zinsen und anderen Nebenleistungen) einzustellen.

ZVG § 74a Abs. 1 Satz 1

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