Rechtsprechung zu § 121 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

31
von
53

BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 118.03

Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. ...

Volltext bei lexetius.com

32
von
53

BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe des Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. ...

Volltext bei lexetius.com

33
von
53

BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

Eine am Arbeitsplatz geschlossene arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarung ist kein Haustürgeschäft i. S. d. § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB n. F. Der Arbeitnehmer ist deshalb nicht zum Widerruf seiner Erklärung nach §§ 312, 355 BGB n. F. berechtigt.

Volltext bei lexetius.com

34
von
53

BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02

Überträgt eine Erblasserin Vermögen durch eine unter Lebenden vollzogene Verfügung zugunsten Dritter auf den Todesfall (§§ 518 Abs. 2, 2301 Abs. 2 BGB), unterliegen die auf diese Weise begründeten Rechtsbeziehungen nicht nur im Deckungs-, sondern auch im Valutaverhältnis den allgemeinen Regeln für Rechtsgeschäfte unter Lebenden, nicht aber dem Erbrecht. Das gilt sowohl für die rechtliche Einordnung der im Valutaverhältnis begründeten Rechtsbeziehung als auch für deren Anfechtung (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. Oktober 1983 - IVa ZR 71/ 82 - NJW 1984, 480 unter 1).

BGB §§ 331, 2301

Volltext bei lexetius.com

35
von
53

BSG, 11.12.2002 - B 10 LW 14/01 R

Alterssicherung der Landwirte - Befreiung - Landwirtsehegatte - Versicherungspflicht - übergangsrechtliche Befreiung - Dreimonatsfrist - Verschulden - Vertretenmüssen - Meldepflicht - Meldeversäumnis - gesetzliche Antragsfrist - Versäumung - angemessene Überlegungszeit - gewisse Überlegungsfrist - Nachfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungsmangel - Versicherungsverhältnis

Hat die landwirtschaftliche Alterskasse die Versicherungspflicht eines Landwirtsehegatten erst nach dem 30. 6. 1996 rückwirkend festgestellt, ist eine beantragte Befreiung von der Versicherungspflicht aufgrund von § 85 Abs. 3a ALG unbeschadet der am 30. 6. 1996 abgelaufenen Antragsfrist nach dem in § 34 Abs. 2 S 3 ALG niedergelegten Rechtsgedanken jedenfalls drei bis vier Wochen nach Bekanntgabe des Feststellungsbescheides noch möglich, wenn der Betroffene die verspätete Feststellung seiner Versicherungspflicht nicht zu vertreten hat (Fortentwicklung der Urteile vom 28. 3. 2000 - B 10 LW 2/ 99 R und 4/ 99 R - und vom 17. 8. 2000 - B 10 LW 22/ 99 R = SozR 3-5868 § 3 Nr. 3).

Volltext bei lexetius.com

36
von
53

BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 52.01

Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte); Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte); Unterrichtung, Pflicht der Jugendhilfeträger zur unverzüglichen - über Zuständigkeitswechsel; Zuständigkeit, Weiterleistungspflicht des bisher zuständig gewesenen Jugendhilfeträgers über Wechsel seiner örtlichen - hinaus; Zuständigkeitswechsel in der Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte).

Der Anspruch des örtlich unzuständig gewordenen Jugendhilfeträgers aus § 89 c Abs. 1 SGB VIII auf Erstattung seiner nach dem Zuständigkeitswechsel im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 86 c SGB VIII getätigten Aufwendungen setzt die unverzügliche Unterrichtung des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (§ 86 c Satz 2 SGB VIII) nicht voraus.

SGB VIII §§ 86 c, 89 c Abs. 1 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

37
von
53

BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 51.01

"Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung; Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte); Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte); Unterrichtung, Pflicht der Jugendhilfeträger zur unver- züglichen - über Zuständigkeitswechsel; Zuständigkeit, Weiterleistungspflicht des bisher zuständig gewesenen Jugendhilfeträgers über Wechsel seiner örtlichen - hinaus; Zuständigkeitswechsel in der Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte).

1. Der Anspruch des örtlich unzuständig gewordenen Jugendhilfeträgers aus § 89 c Abs. 1 SGB VIII auf Erstattung seiner nach dem Zuständigkeitswechsel im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 86 c SGB VIII getätigten Aufwendungen setzt die unverzügliche Unterrichtung des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (§ 86 c Satz 2 SGB VIII) nicht voraus.

2. Eine die Weiterleistungspflicht des bisher zuständig gewesenen örtlichen Jugendhilfeträgers aus § 86 c Satz 1 SGB VIII beendende "Fortsetzung" der Leistung durch den zuständig gewordenen örtlichen Träger kann auch in dessen Leistungsablehnung bestehen.

SGB VIII §§ 86 c, 89 c Abs. 1 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

38
von
53

BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

Zugang eines Kündigungsschreibens

1. Ein Arbeitnehmer, der aus dem Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle (jetzt Integrationsamt) weiß, daß ihm eine fristlose Kündigung zugehen wird, kann sich je nach den Umständen nach Treu und Glauben auf den verspäteten Zugang des Kündigungsschreibens nicht berufen, wenn er dieses nicht oder nicht zeitnah bei der Postdienststelle abgeholt hat, obwohl ihm ein Benachrichtigungsschreiben der Post zugegangen ist.

2. Zum Begriff "Vertrauensarzt" i. S. v. § 7 Abs. 2 BAT.

Volltext bei lexetius.com

39
von
53

BGH, 10.07.2002 - XII ZR 314/00

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines gewerblichen Mietvertrages. Die Beklagte, eine Getränkefirma, vermietete durch schriftlichen Mietvertrag vom 17. Juli 1989 ein Gaststättenanwesen einschließlich einer Garage und eines Pkw-Abstellplatzes, das sie von der ...

Volltext bei lexetius.com

40
von
53

BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 31.01

Kommunalrecht, Verwaltungsverfahrensrecht

Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Leistung; nicht alsbaldige Verwendung einer -; Subvention, alsbaldige Verwendung einer -; Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende; Bindung an Verwaltungsvorschriften; Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden; Nebenbestimmungen, Allgemeine für Zuwendungen an Gemeinden; Ermessen bei der Erhebung von Zinsen; Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts (wie Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 30. 01 -).


Gründe: I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem er Zinsen aufgrund nicht alsbaldiger Verwendung einer Subvention geltend macht.

VwVfG § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1, § 49 a Abs. 3 und 4

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht