Rechtsprechung zu § 121 BGB
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BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 31.01
Kommunalrecht, Verwaltungsverfahrensrecht
Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Leistung; nicht alsbaldige Verwendung einer -; Subvention, alsbaldige Verwendung einer -; Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende; Bindung an Verwaltungsvorschriften; Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden; Nebenbestimmungen, Allgemeine für Zuwendungen an Gemeinden; Ermessen bei der Erhebung von Zinsen; Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts (wie Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 30. 01 -).
Gründe: I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem er Zinsen aufgrund nicht alsbaldiger Verwendung einer Subvention geltend macht.
VwVfG § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1, § 49 a Abs. 3 und 4
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BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01
Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Leistung, nicht alsbaldige Verwendung einer -; Subvention, alsbaldige Verwendung einer -; Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende; Bindung an Verwaltungsvorschriften; Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden; Ermessen bei der Erhebung von Zinsen; Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts; Erstattungszinsen.
Eine Leistung ist nicht im Sinne des § 49 a Abs. 4 VwVfG "alsbald" nach der Auszahlung verwendet worden, wenn dies nicht kurz danach geschehen ist; ein fehlendes Verschulden des Leistungsempfängers kann allein bei der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden.
VwVfG § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1, § 49 a Abs. 1, 3 und 4; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2
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BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 28.01
Kommunalrecht, Verwaltungsverfahrensrecht
Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung; Leistung; nicht alsbaldige Verwendung einer -; Subvention, alsbaldige Verwendung einer -; Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende; Bindung an Verwaltungsvorschriften; Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden; Nebenbestimmungen, Allgemeine für Zuwendungen an Gemeinden; Ermessen bei der Erhebung von Zinsen; Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts (wie Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 30. 01 -).
Gründe: I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem er bewilligte, aber nicht für den Verwendungszweck benötigte Fördermittel zurückfordert sowie Erstattungszinsen und Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung der Subvention geltend macht. Gegenstand des ...
VwVfG § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 1, § 49 a Abs. 3 und 4
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BGH, 25.06.2002 - X ZR 150/00
Tatbestand: Die Parteien schlossen am 6. Februar 1997 einen Vertrag über die Lieferung von 4300 Stück Unterlagsbrettern aus Lärchenschnittholz für die Fertigung von Betonsteinen. In der Bestellung der Beklagten waren die gewünschten Eigenschaften der Bretter wie folgt angegeben:
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BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
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BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
Außerordentliche Kündigung
Auch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses liegende, dem Arbeitgeber bei der Einstellung nicht bekannte Umstände oder Ereignisse können das Vertrauen des Arbeitgebers in die Zuverlässigkeit und Redlichkeit des Arbeitnehmers zerstören und deshalb einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen (vgl BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/ 71 - BAGE 24, 401).
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BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 8/00 R
Gründe: I. Streitig ist, ob die Kläger zur Erstattung von Beitragszuschüssen verpflichtet sind, die ihnen die Beklagte für die Monate März 1997 bis Oktober 1997 nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) in Höhe von jeweils DM 2. 096 gewährt hatte.
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BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 11/00 R
Gründe: I. Streitig ist, ob die Kläger zur Erstattung von Beitragszuschüssen verpflichtet sind, die ihnen die Beklagte für die Monate Juli 1997 bis Februar 1998 nach § 32 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) in Höhe von jeweils DM 2. 108 gewährt hatte.
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BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 4/99
Insolvenzschutz bei vertraglicher Unverfallbarkeit
Für den Insolvenzschutz eines Versorgungsanwärters reicht eine lediglich arbeitsvertragliche Unverfallbarkeit nicht aus. Bei rechtlichen Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses muß die gesetzliche Unverfallbarkeit nach § 1 Abs. 1 BetrAVG neu erworben werden. Auf den Grund und die Dauer der Unterbrechung kommt es nicht an.
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BGH, 02.12.1999 - III ZR 132/98
Die Klausel in den AGB eines Bewachungsunternehmers "Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber nicht unverzüglich dem Unternehmer schriftlich anzeigt" ist auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam (Fortführung des Senatsurteils vom 21. Januar 1999 - III ZR 289/ 97 - NJW 1999, 1031).
AGBG § 9 Bd; Cl; BewachV § 7 Satz 2 (F: 7. Dezember 1995)
