Rechtsprechung zu § 124 BGB
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BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 286/99
Eine formularmäßige Bürgschaft zur Sicherung aller künftigen Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis benachteiligt die bürgende Privatperson regelmäßig unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben (§ 9 AGBG).
BGB §§ 123, 124, 126, 138, 139, 242, 765, 766, 767, 768, 773, 777; AGBG §§ 1, 3, 8, 9; HWiG §§ 1, 2; VerbrKrG §§ 1ff., 15
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BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06
Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit
1. Droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer fristlosen Kündigung, die ein verständiger Arbeitgeber nicht in Betracht gezogen hätte, um den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu veranlassen, wird die Widerrechtlichkeit der Drohung nicht durch eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingeräumte Bedenkzeit beseitigt.
2. Ohne Hinzutreten weiterer Umstände ändert eine dem Arbeitnehmer eingeräumte Bedenkzeit auch nichts an der Ursächlichkeit der Drohung für den späteren Abschluss des Aufhebungsvertrags. Für eine von der Drohung nicht mehr maßgeblich beeinflusste Willensbildung spricht jedoch, dass der Anfechtende die Bedenkzeit dazu genutzt hat, die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung durch aktives Verhandeln - zB neue eigene Angebote - erheblich zu seinen Gunsten zu beeinflussen, insbesondere wenn er selbst rechtskundig ist oder zuvor Rechtsrat eingeholt hat bzw. auf Grund der Dauer der eingeräumten Bedenkzeit hätte einholen können.
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BGH, 17.01.2008 - III ZR 224/06
a) Erhält der Maklerkunde vom Verkäufer während der Vertragsverhandlungen und während der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags die unzutreffende Auskunft, das Grundstück sei nicht restitutionsbefangen, und schließt er deshalb den Kaufvertrag ab, steht ihm wegen der Verletzung von Pflichten des durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstandenen Schuldverhältnisses, sofern er hierdurch einen Schaden erlitten hat, ein Schadensersatzanspruch zu, der den Verkäufer nach § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, den Käufer so zu stellen, als habe er den Kaufvertrag nicht geschlossen.
b) Löst sich der Käufer unter solchen Umständen vom Kaufvertrag, ehe die nach der Grundstücksverkehrsordnung erforderliche Genehmigung erteilt wird, wird der Kaufvertrag nicht wirksam; ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann nicht.
c) Während des Schwebezustands bis zur Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung stehen dem Käufer in Bezug auf die Restitutionsbefangenheit des Grundstücks keine Gewährleistungsansprüche zur Verfügung, die Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen berühren könnten.
BGB § 311 Abs. 2, §§ 437, 652; GVO § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1
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BGH, 15.01.2002 - XI ZR 98/01
Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Mithaftung und Bürgschaft finanziell überforderter Lebenspartner gelten grundsätzlich nicht für GmbH-Gesellschafter, die für Verbindlichkeiten der GmbH die Mithaftung oder Bürgschaft übernehmen. Etwas anderes gilt, wenn der GmbH-Gesellschafter ausschließlich Strohmannfunktion hat, die Mithaftung oder Bürgschaft nur aus emotionaler Verbundenheit mit der hinter ihm stehenden Person übernimmt und beides für die kreditgebende Bank evident ist.
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BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06
Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist
1. § 613a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken.
2. Ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 1. Alt. BGB) erklärt worden, können andere Anfechtungsgründe nicht nach-geschoben werden.
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BGH, 26.04.2001 - IX ZR 337/98
Ein einkommensschwacher Bürge ist wirtschaftlich nicht krass überfordert, wenn er die gesamte Bürgschaftsschuld voraussichtlich durch Verwertung des von ihm bewohnten Eigenheims zu tilgen vermag.
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BGH, 13.11.2000 - II ZR 115/99
Die Partei, die behauptet, beide Vertragspartner hätten den Vertragstext in einem anderen als dem Wortsinn verstanden, trifft hierfür die Darlegungs- und Beweislast.
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BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 258/99
Anfechtung des Arbeitsvertragsangebots wegen Täuschung über MfS-Mitarbeit - Verwirkung des Anfechtungsrechts
Tatbestand: Der am 25. August 1950 geborene, seiner Ehefrau und einem Kind unterhaltspflichtige Kläger war ausweislich des Berichts des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vom 17. September 1996 in der Zeit vom 31. März 1971 bis 3. November 1979 ...
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BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97
1. Die unrichtige Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft kann die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB rechtfertigen (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, zuletzt Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 923/ 94 - BAGE 81, 120 = AP Nr. 40 zu § 123 BGB).
2. Ficht der Arbeitgeber im Anschluß an eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an und verweigert die Entgeltfortzahlung, besteht kein Grund, von der Regelfolge rückwirkender Anfechtung (§ 142 BGB) abzuweichen; die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/ 67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB, vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/ 80 - BAGE 41, 54 und vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/ 85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 24 und 31 zu § 123 BGB) wird aufgegeben.
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