Rechtsprechung zu § 124 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
33
BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 543/99
Anfechtung; Kündigung; MfS-Tätigkeit
1. Bei der Neueinstellung in den öffentlichen Dienst darf der öffentliche Arbeitgeber den Bewerber dann nach vor 1970 abgeschlossenen Tätigkeiten für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR (MfS) fragen, wenn diese Tätigkeiten besonders schwer wiegen.
2. Die wahrheitswidrige Beantwortung dieser Frage kann unter Umständen die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß §§ 123, 142 BGB rechtfertigen (im Anschluß an Senatsurteil 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/ 97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49).
3. Eine arglistige Täuschung kann auch darin liegen, daß der Arbeitnehmer, der mit einer berechtigten Frage des öffentlichen Arbeitgebers nach einer Tätigkeit für das MfS rechnet, unaufgefordert bei seiner Bewerbung versichert (im Fall: "an Eides Statt"), er sei nicht für das MfS tätig gewesen.
von
33
BGH, 30.06.2000 - V ZR 149/99
Für die Frage, ob die Rechtslage des Getäuschten beeinträchtigt ist, kommt es auf den Zeitpunkt der Abgabe der Anfechtungserklärung an, nicht den des Zugangs.
von
33
BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98
Zu den Voraussetzungen einer Zurückverweisung, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges nach Eingang eines nachgereichten, nicht nachgelassenen Schriftsatzes die mündliche Verhandlung nicht wiedereröffnet.
