Rechtsprechung zu § 1256 BGB
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BGH, 22.07.2004 - IX ZR 131/03

Verzichtet der Gläubiger einer durch den Zuschlag erloschenen Grundschuld erst im Verteilungsverfahren für den nicht valutierten Teil seines Rechts auf den Erlös, so kann ein gleich- oder nachrangiger Hypothekar aus seinem Recht der Zuteilung dieses Erlöses an den Eigentümer nicht widersprechen.

BGB § 1179a Abs. 1; ZVG § 91 Abs. 4

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