Rechtsprechung zu § 126 BGB
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BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00
Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung
Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung und die vorläufige Weiterbeschäftigung der Klägerin.
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BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 24/01
Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer Krankenkasse
Tatbestand: Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Vergütungsanspruch des Klägers durch Firmentarifvertrag wirksam abgesenkt wurde.
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BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 23/01
Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer Krankenkasse
Tatbestand: Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Vergütungsanspruch der Klägerin durch Firmentarifvertrag wirksam abgesenkt wurde.
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BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 22/01
Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer Krankenkasse
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BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist - fehlende Unterschrift - Hinweispflicht - Gericht - faires Verfahren
Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu gewähren ist.
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BGH, 10.07.2001 - XI ZR 198/00
a) Eine Vollmacht, die zum Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages erteilt wird, muß grundsätzlich nicht die Mindestangaben über die Kreditbedingungen (§ 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG) enthalten.
b) Auch das Gebot einer wirksamen Umsetzung von Gemeinschaftsrecht erfordert das nicht.
BGB § 167; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1; EG-Verbraucherkreditrichtlinie Art. 2 Abs. 1 lit. a)
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BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 469/00
Kündigungsfrist und Kündigungstermin
Die einzelvertragliche Vereinbarung von Kündigungsfrist und Kündigungstermin ist mangels anderer Anhaltspunkte regelmäßig als Einheit zu betrachten. Für den Günstigkeitsvergleich zwischen vertraglicher und gesetzlicher Regelung ist daher ein Gesamtvergleich vorzunehmen.
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BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00
Auslegung einer Kündigungserklärung
Tatbestand: Der Kläger war bei der Beklagten, die Batterien an Großhändler vertreibt, seit 2. Januar 1997 als Vertriebsleiter gegen ein monatliches Festgehalt in Höhe von 12. 300, 00 DM brutto beschäftigt.
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BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00
Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer Krankenkasse
Die Nachbindung an den Tarifvertrag (§ 3 Abs. 3 TVG) gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
