Rechtsprechung zu § 126 BGB
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BGH, 17.02.2000 - IX ZR 32/99
Zur Auslegung einer formularmäßigen Bürgschaftserklärung mit unvollständiger Bezeichnung der Hauptschuld.
BGB § 766
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BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 848/98
Schriftform der Kündigung unter Angabe des Grundes gemäß § 54 BMT-G-O
Die bloße Bezeichnung der Kündigung im Kündigungsschreiben als "betriebsbedingt" ist keine dem Formerfordernis des § 54 BMT-G-O genügende Angabe des Kündigungsgrundes. Ob die konkrete Bezugnahme auf ein dem Arbeitnehmer zuvor übergebenes Schriftstück ausreicht, in dem die Kündigungsgründe im einzelnen ausgeführt wurden, bleibt offen.
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BGH, 09.12.1998 - IV ZR 306/97
Wenn der Versicherte, der zugleich Versicherungsnehmer ist, den Antrag auf Abschluß einer Lebensversicherung blanko unterschreibt und die weitere Ausfüllung Dritten überläßt, kann ein wirksamer Lebensversicherungsvertrag nicht zustandekommen; § 159 Abs. 2 Satz 1 VVG ist in diesem Fall entsprechend anzuwenden.
VVG § 159
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BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 85/97 R
Zulässigkeit der Berufung - fehlende Unterschrift
Das Schriftlichkeitserfordernis des § 151 Abs. 1 SGG kann ausnahmsweise auch dann erfüllt sein, wenn der Berufungsschriftsatz zwar keine eigenhändige Unterschrift, aber detaillierte Angaben zum Gegenstand des Rechtsstreits enthält und dem Gericht in einem Umschlag zugeht, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild von dem Berufungskläger selbst mit einer handschriftlichen Absender- und Empfängerangabe versehen worden ist.
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BSG, 22.04.1998 - B 9 SB 7/97 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Sprungrevision - Prüfungskompetenz - telegraphische Zustimmung - telegraphische Weiterleitung an das Sozialgericht bzw an das Revisionsgericht
Die in § 161 Abs. 1 S 1 SGG vorgeschriebene Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn der Revisionskläger die ihm per Telefax zugegangene Zustimmung des "Gegners" zur Einlegung der Sprungrevision seinerseits per Telefax an das Sozialgericht bzw an das Revisionsgericht weitergeleitet hat.
