Rechtsprechung zu § 127 BGB
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BGH, 02.11.2005 - XII ZR 233/03

Zur Wahrung der Schriftform i. S. d. § 566 BGB a. F., wenn der Vertrag für eine BGB-Gesellschaft geschlossen wird, deren Zusammensetzung bei Vertragsschluss noch nicht namentlich feststeht.

BGB § 566 a. F.

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BGH, 15.06.2005 - XII ZR 82/02

Zur den Anforderungen an die Darlegungslast einer Mietvertragspartei, die sich darauf beruft, eine im Mietvertrag in Bezug genommene Baubeschreibung habe der anderen Mietvertragspartei vor Vertragsschluß vorgelegen.

ZPO § 138 Abs. 1

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BGH, 08.06.2004 - IX ZR 119/03

a) Enthält ein Schriftstück, das sich nach seiner äußeren Aufmachung als Formular darstellt, außer der Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung eine Abrede über die vom Rechtsanwalt zu erbringende Leistung, ist die Gebührenvereinbarung nicht wirksam begründet worden.

b) Die Frage, ob der Rechtsanwalt aufgrund einer Honorarvereinbarung eine höhere als die gesetzliche Vergütung fordert, ist anhand eines Vergleichs der für die geleistete Tätigkeit insgesamt verdienten gesetzlichen Vergütung mit dem vereinbarten Honorar zu beantworten. Ein solcher Vergleich ist erst dann möglich, wenn sich die Höhe der gesetzlichen Vergütung ermitteln läßt, in der Regel also erst nach dem Ende der Tätigkeit des Rechtsanwalts.

c) Der Rechtsanwalt trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Mandant freiwillig und ohne Vorbehalt geleistet hat.

BRAGO § 3 Abs. 1 Satz 1, Satz 2

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BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, welche die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats nach Fälligkeit eines Anspruchs und bei Ablehnung des Anspruchs oder Nichtäußerung binnen zweier Wochen die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs innerhalb eines weiteren Monats verlangt, ist zulässig.

AGBG §§ 2, 3, 23; BGB §§ 134, 138, 196, 241, 242, 305, 315

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BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98

Zu den Anforderungen an die Wahrung der gesetzlichen Schriftform, wenn ein in Form eines fertigen Vertragsentwurfs gemachtes Angebot zum Abschluß eines Mietvertrages nur mit Änderungen angenommen wird und der Vertragspartner diesen Änderungen zustimmt.

BGB §§ 566, 150 Abs. 2, 126 Abs. 2

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BGH, 10.10.2000 - XI ZR 344/99

a) Sind in einer Bankgarantie auf erstes Anfordern für die Garantie-Inanspruchnahme bestimmte Angaben vorgesehen, deren Wortlaut aber nicht vorgeschrieben, so können die Angaben auch durch Bezugnahme auf die Garantie-Urkunde gemacht werden.

b) Zum Einwand des Rechtsmißbrauchs bei der Inanspruchnahme einer Rückgarantie auf erstes Anfordern.

c) Zur Bedeutung einer gegen den Garantie-Begünstigten ergangenen einstweiligen Verfügung für die Frage des Rechtsmißbrauchs bei der Inanspruchnahme einer Bankgarantie auf erstes Anfordern.

BGB §§ 305, 765

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BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

1. Zur Bestimmbarkeit des Mietobjekts eines der Schriftform unterliegenden Verlängerungsvertrages anhand des Umfangs der tatsächlichen Nutzung im Zeitpunkt seines Abschlusses.

2. Zur Formgültigkeit eines Verlängerungsvertrages, dem als Anlagen bezeichnete Baupläne nicht beigefügt sind, wenn diese nur für die ursprüngliche Vermietung vom Reißbrett bedeutsam waren.

BGB § 126, § 566 S. 1

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BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

a) Zum Erfordernis der Urkundeneinheit zwischen Vertragsurkunde und in Bezug genommenen Anlagen (Ergänzung zum Senatsurteil BGHZ 136, 357 und zu BGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 93/ 97 - MDR 1999, 473).

b) Zur Bestimmbarkeit des Inhalts eines der Schriftform unterliegenden Mietvertrages durch Auslegung anhand außerhalb der Urkunde liegender Umstände.

BGB §§ 566 Satz 1, 126

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BGH, 29.04.1999 - I ZR 70/97

Dem Auftraggeber eines Spediteurs ist es in einem Schadensersatzprozeß wegen Verlustes von Transportgut auch dann grundsätzlich nicht gemäß § 242 BGB verwehrt, sich auf grobe Fahrlässigkeit des Spediteurs (§ 51 lit. b Satz 2 ADSp a. F.) zu berufen, wenn es vor dem streitgegenständlichen Schadensfall bereits wiederholt zu Verlusten von Sendungen gekommen ist, die dem Spediteur vom Auftraggeber zur Beförderung übergeben worden waren.

Wußte der Auftraggeber jedoch oder hätte er wissen müssen, daß die vorangegangenen Verluste ihre Ursache in groben Organisationsmängeln im Betrieb des Spediteurs hatten, so kann dies den Vorwurf des Mitverschuldens am eingetretenen Schaden nach § 254 Abs. 1 BGB begründen.

BGB §§ 242, 254 Abs. 1; ADSp a. F. § 51 lit. b Satz 2

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BGH, 22.02.1999 - II ZR 99/98

a) Zur Anwendung des § 151 BGB bei gewillkürter Schriftform für einen Vertrag.

b) Aus dem Fehlen des "Vorbehalts" der Notwendigkeit einer Annahmeerklärung der Gegenseite in einem schriftlichen Vertragsangebot läßt sich ein Verzicht des Antragenden auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 Satz 1 BGB nicht ableiten.

BGB §§ 130, 151

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