Rechtsprechung zu § 127 BGB
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BGH, 22.02.1999 - II ZR 99/98

a) Zur Anwendung des § 151 BGB bei gewillkürter Schriftform für einen Vertrag.

b) Aus dem Fehlen des "Vorbehalts" der Notwendigkeit einer Annahmeerklärung der Gegenseite in einem schriftlichen Vertragsangebot läßt sich ein Verzicht des Antragenden auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 Satz 1 BGB nicht ableiten.

BGB §§ 130, 151

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