Rechtsprechung zu § 1284 BGB
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BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

a) Zur Verwertung einer an den Gesellschafter-Geschäftsführer verpfändeten Rückdeckungsversicherung mit widerruflichem Bezugsrecht in der Insolvenz der Gesellschaft.

b) Hat der Pfandrechtsgläubiger mangels Pfandreife gegen den Insolvenzverwalter nur einen Anspruch auf Sicherstellung, steht dem Verwalter das Einzugsrecht gegen den Drittschuldner allein zu (im Anschluß an BGHZ 136, 220).

InsO § 50 Abs. 1, § 80 Abs. 1, §§ 191, 198 BGB § 1282 Abs. 1, § 1228 Abs. 2

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