Rechtsprechung zu § 130 BGB
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BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 515/02
Betriebsratsanhörung
Hat der Betriebsrat zu der Kündigungsabsicht innerhalb der Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG keine Stellung genommen, so führt es nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn der Arbeitgeber bereits am letzten Tag der Äußerungsfrist bei Dienstschluß das Kündigungsschreiben einem Kurierdienst übergeben und gleichzeitig dafür gesorgt hat, daß eine Zustellung erst so spät erfolgt, daß er sie noch verhindern kann, wenn der Betriebsrat wider Erwarten doch zu der Kündigungsabsicht Stellung nimmt.
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BAG, 13.03.2001 - 1 AZB 19/00
Verfahrensart für den Unterlassungsanspruch einer Gewerkschaft
Für den Unterlassungsantrag einer Gewerkschaft, der sich gegen die Durchführung oder den Abschluß von Betriebsvereinbarungen richtet, ist das Beschlußverfahren die zutreffende Verfahrensart.
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BAG, 23.01.2001 - 1 ABR 19/00
Mitbestimmung der Betriebsvertretung bei Änderung der Arbeitszeit
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Mitbestimmung bei der Änderung der Arbeitszeiten für Busfahrer.
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BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 169/01
Tarifliche Ausschlußfrist; Nachweis der Geltendmachung durch Telefax
Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, daß Telefaxsendungen den Empfänger vollständig und richtig erreichen. Einem Sendebericht mit "OK-Vermerk" kommt nicht der Wert eines Anscheinsbeweises zu.
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BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 30/01 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - sozial gerechtfertigte Kündigung - einvernehmliche Vereinbarung - Aufhebungsvertrag - Abwicklungsvertrag - Auslegung einer Willenserklärung - Bindung des Revisionsgerichts
Tatbestand: Der Rechtsstreit betrifft die Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) sowie Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß § 128 Arbeitsförderungsgesetz (AFG).
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BSG, 19.06.2001 - B 12 RA 8/00 R
Rentenversicherung - freiwilliger Beitrag - Einzugsermächtigung - Fristversäumung - Wiedereinsetzung - Härteregelung - Verschulden
Ein Versicherter war nicht schon dann ohne Verschulden an der rechtzeitigen Beitragszahlung gehindert (§ 197 Abs. 3 SGB 6), wenn er lediglich drei Monate vor Fristablauf einen Antrag auf Beitragsentrichtung und eine Einzugsermächtigung mit einfachem Brief abgesandt hat, dessen Eingang beim Rentenversicherungsträger nicht feststellbar ist.
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BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06
Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung
1. Wird in einem Formulararbeitsvertrag eines tarifgebundenen Arbeitgebers der einschlägige Tarifvertrag in Bezug genommen, findet auch dann keine Transparenzkontrolle der Tarifbestimmungen nach § 307 Abs. 3 Satz 2 iVm. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB statt, wenn der Arbeitnehmer nicht Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist.
2. Die Wirksamkeit einer Kündigung in der Wartezeit hängt nicht davon ab, ob der Arbeitgeber zuvor ein Präventionsverfahren und/ oder ein betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 1 und 2 SGB IX) durchgeführt hat.
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BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
Zugangsvereitelung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.
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BFH, 03.08.2005 - I R 85/03
1. Zur Begründung der Kirchensteuerpflicht durch Glaubensübertritt (Konversion).
2. An die Feststellungen des FG zu Bestand und Inhalt innerkirchlicher Bestimmungen ist der BFH als Revisionsinstanz wie an eine Tatsachenfeststellung gebunden (§ 155 FGO i. V. m. § 560 ZPO). Die Bindungswirkung entfällt, soweit die erstinstanzlichen Feststellungen auf einem nur kursorischen Überblick über die zu behandelnde Materie beruhen.
GG Art. 4 Abs. 1, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3; KiStG Bay Art. 2 Abs. 2; ZPO § 560; FGO § 118 Abs. 2
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BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 71/03 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - Erlöschen wegen Eintritt einer Sperrzeit - aufgehobener erster Sperrzeitbescheid durch Vergleich - festgestellte Sperrzeit
Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob der Anspruch des Klägers auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) erloschen und die Bewilligung von Alhi zu Recht aufgehoben worden ist.
