Rechtsprechung zu § 130 BGB
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BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

a) Ist ein Patient einwilligungsunfähig und hat sein Grundleiden einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen, so müssen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen unterbleiben, wenn dies seinem zuvor - etwa in Form einer sog. Patientenverfügung - geäußerten Willen entspricht. Dies folgt aus der Würde des Menschen, die es gebietet, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist. Nur wenn ein solcher erklärter Wille des Patienten nicht festgestellt werden kann, beurteilt sich die Zulässigkeit solcher Maßnahmen nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten, der dann individuell - also aus dessen Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen - zu ermitteln ist.

b) Ist für einen Patienten ein Betreuer bestellt, so hat dieser dem Patientenwillen gegenüber Arzt und Pflegepersonal in eigener rechtlicher Verantwortung und nach Maßgabe des § 1901 BGB Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Seine Einwilligung in eine ärztlicherseits angebotene lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung kann der Betreuer jedoch nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts wirksam verweigern. Für eine Einwilligung des Betreuers und eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts ist kein Raum, wenn ärztlicherseits eine solche Behandlung oder Weiterbehandlung nicht angeboten wird - sei es daß sie von vornherein medizinisch nicht indiziert, nicht mehr sinnvoll oder aus sonstigen Gründen nicht möglich ist. Die Entscheidungszuständigkeit des Vormundschaftsgerichts ergibt sich nicht aus einer analogen Anwendung des § 1904 BGB, sondern aus einem unabweisbaren Bedürfnis des Betreuungsrechts.

c) Zu den Voraussetzungen richterlicher Rechtsfortbildung.

BGB §§ 1896, 1901, 1904

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BGH, 14.03.2003 - V ZR 278/01

Ein Bodengutachten, das nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt, bedarf keiner Beurkundung.

BGB § 311 b Abs. 1; BGB § 313 Satz 1 a. F.

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BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 15/02 R

Teilverzicht auf Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung - Hinweispflicht

Tatbestand: Die Klägerin begehrt als Rechtsnachfolgerin des Versicherten H. N. die Herabsetzung des Wertes bereits erfüllter monatlicher Zahlungsansprüche aus dem Recht auf Zuschuss zur privaten Krankenversicherung für einen zurückliegenden Zeitraum.

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BGH, 13.12.2002 - V ZR 146/02

Das Revisionsgericht kann sich einer Stellungnahme zur Zulassungsfrage enthalten, wenn es auf sie bei der ihm möglichen Vertragsauslegung nicht ankommt.

ZPO § 543

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BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

Zugang eines Kündigungsschreibens

1. Ein Arbeitnehmer, der aus dem Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle (jetzt Integrationsamt) weiß, daß ihm eine fristlose Kündigung zugehen wird, kann sich je nach den Umständen nach Treu und Glauben auf den verspäteten Zugang des Kündigungsschreibens nicht berufen, wenn er dieses nicht oder nicht zeitnah bei der Postdienststelle abgeholt hat, obwohl ihm ein Benachrichtigungsschreiben der Post zugegangen ist.

2. Zum Begriff "Vertrauensarzt" i. S. v. § 7 Abs. 2 BAT.

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BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00

Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Herausnahme von "Leistungsträgern" aus der Sozialauswahl

Bei der Herausnahme von "Leistungsträgern" aus der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG in der vom 1. Oktober 1996 bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung muß der Arbeitgeber das Interesse des sozial schwächeren Arbeitnehmers gegen das betriebliche Interesse an der Herausnahme des Leistungsträgers abwägen.

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BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00

Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung

Tatbestand: Die Parteien streiten noch über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung und die vorläufige Weiterbeschäftigung der Klägerin.

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BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten - Rechtsschutzbedürfnis - Entreicherungseinwand - Geldinstitut - Geldleistungsempfänger

Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte der Klägerin einen Betrag von 800, 30 DM zu erstatten hat, der ihm nach dem Tod des Rentners Joachim B. (B) am 31. Oktober 1998 in Ausführung eines noch von diesem erteilten Dauerauftrages als Miete von dessen Girokonto bei der ...

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BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

Zum Abschluß und zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion.

BGB §§ 145 ff.

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BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 10/00 R

Anhebung der Altersgrenze - höherer Zugangsfaktor - Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Betriebsvereinbarung

Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Wert des Rechts des Klägers auf Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit) und in diesem Zusammenhang, ob der Zugangsfaktor 1, 0 oder 0, 949 beträgt.

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