Rechtsprechung zu § 130 BGB
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BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00

Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug

Hat ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtswirksam von der Arbeitspflicht befreit, etwa Urlaub erteilt oder Freizeitausgleich angeordnet, kommen für diesen Zeitraum Ansprüche des Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn nicht in Betracht. Eine während der Freistellung erklärte (rechtsunwirksame) fristlose Kündigung des Arbeitgebers läßt die Arbeitsbefreiung unberührt; das Arbeitsverhältnis besteht unverändert fort.

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BFH, 13.12.2000 - X R 96/98

Der Lauf der Zinsen gemäß § 233a AO 1977 endet mit Ablauf des dritten Tages nach Aufgabe des Steuerbescheids zur Post (Bekanntgabe des Verwaltungsakts i. S. des § 122 Abs. 2 AO 1977), auch wenn der Steuerbescheid dem Inhaltsadressaten tatsächlich früher zugeht.

AO 1977 § 233a Abs. 2 Satz 3, § 124 Abs. 1 Satz 1, § 122 Abs. 2 Nr. 1

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BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99

Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur

Die Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur der Erzieherinnen stellt bei einer Stadt, die zahlreiche Kindergärten, Kindertagesstätten und Internate unterhält, ein berechtigtes betriebliches Interesse dar, das bei einer erforderlich werdenden Massenkündigung einer Sozialauswahl allein nach den Kriterien des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG in der vom 1. Oktober 1996 bis 31. Dezember 1998 geltenden Fassung entgegenstehen kann.

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BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

Gründe: I. Streitig ist, ob der Klägerin gegen die Beklagte ein Anspruch auf Rückerstattung von Beträgen zusteht, die sie an die Beklagte erstattet hat.

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BGH, 14.07.2000 - V ZR 320/98

a) Zahlt der Darlehensgeber des Käufers auf dessen Weisung die Darlehenssumme an den Verkäufer aus, darf dieser nach den ihm vom Darlehensgeber gesetzten Bedingungen aber noch nicht über die Summe verfügen, hat er den Kaufpreis nicht erlangt; das Recht, den Geldbetrag einstweilen innezuhaben und zu nutzen, ist durch eine Leistung des Darlehensgebers erlangt, die ihren Rechtsgrund in der Sicherungsabrede mit dem Verkäufer hat.

b) Die Aufforderung des Vertragspartners an den vollmachtlos vertretenen Teil, sich über die Genehmigung zu erklären, muß nicht auf die Erteilung der Genehmigung gerichtet, sondern kann ergebnisoffen sein.

BGB §§ 177, 362 Abs. 2, 607, 812

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BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99

Auslegung einer vertraglichen Schriftformklausel

Tatbestand: Der Kläger war bei der Beklagten seit 11. Mai 1998 als Angestellter zu einem monatlichen Bruttogehalt von 5. 500, 00 DM beschäftigt. Nach dem Vertrag waren die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Schluß des Kalendermonats ...

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BGH, 30.06.2000 - V ZR 149/99

Für die Frage, ob die Rechtslage des Getäuschten beeinträchtigt ist, kommt es auf den Zeitpunkt der Abgabe der Anfechtungserklärung an, nicht den des Zugangs.

BGB §§ 123 Abs. 1, 242 Ca

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BGH, 04.04.2000 - XI ZR 48/99

a) Bei der in § 1 Abs. 1 Satz 2 des Zinsanpassungsgesetzes vom 24. Juni 1991 (BGBl. I S. 1314 ff.) vorgesehenen Frist zur Ausübung des Zinsanpassungsrechts handelt es sich um eine Ausschlußfrist. Das gilt auch für Zinsanpassungen für die Zukunft.

b) Auch die inhaltsgleichen Anpassungsrechte im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 der von der DDR-Änderungsverordnung vom 28. Juni 1990 (GBl. DDR I S. 509, 512) konnten nur innerhalb der gesetzlichen Ausschlußfrist wirksam ausgeübt werden.

Zinsanpassungsgesetz § 1; DDR: Änderungsverordnung § 14 Abs. 1

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BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

Gründe: I. Die Beteiligten streiten über den Beginn der Altersrente, welche der Beigeladenen von der Beklagten gewährt wird.

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BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 5/99 R

Gründe: I. Die Beteiligten streiten über den Beginn von Altersrentenleistungen aus der Versicherung des am 5. April 1924 geborenen und am 27. Mai 1995 verstorbenen W. B. (Versicherten).

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