Rechtsprechung zu § 131 BGB
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BGH, 17.04.2007 - VIII ZB 93/06

Im Wohnraummietverhältnis kann ein Beseitigungsanspruch nicht auf § 1004 BGB, sondern allein auf § 541 BGB gestützt werden.

BGB §§ 541, 1004

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BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 20/02 R

Krankenversicherung - freiwilliger Beitritt - Beginn des Dreimonatszeitraums - Bezug von Arbeitslosengeld - Zuerkennung durch besonderen Verwaltungsakt - Ende des Bewilligungszeitraums

Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger durch Erklärung seines damaligen Betreuers Mitglied der beklagten Krankenkasse (Beklagte zu 1) und der beklagten Pflegekasse (Beklagte zu 2) geworden ist.

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BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

Zur Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit mit geregeltem Anspruch auf Beitragsrückerstattung (PVA 96).

AGBG §§ 8, 9 (Bk)

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BGH, 10.02.1999 - IV ZR 324/97

Die einem Lebensversicherungsvertrag zugrunde liegende Klausel "Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Versicherungsvertreter sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt." hält einer Kontrolle an §§ 9, 11 Nr. 16 AGBG stand.

AGBG §§ 9, 11 Nr. 16

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