Rechtsprechung zu § 132 BGB
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BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
Zugang eines Kündigungsschreibens
1. Ein Arbeitnehmer, der aus dem Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle (jetzt Integrationsamt) weiß, daß ihm eine fristlose Kündigung zugehen wird, kann sich je nach den Umständen nach Treu und Glauben auf den verspäteten Zugang des Kündigungsschreibens nicht berufen, wenn er dieses nicht oder nicht zeitnah bei der Postdienststelle abgeholt hat, obwohl ihm ein Benachrichtigungsschreiben der Post zugegangen ist.
2. Zum Begriff "Vertrauensarzt" i. S. v. § 7 Abs. 2 BAT.
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BSG, 07.11.2000 - B 1 SF 1/99 R
Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Gewährung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
