Rechtsprechung zu § 133 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
952
BGH, 11.10.2005 - XI ZR 395/04
a) Eine von der Deutschen Post AG herausgegebene Briefmarke erfüllt alle Voraussetzungen, die § 807 BGB an ein so genanntes "kleines Inhaberpapier" stellt.
b) Der Fall, dass die Briefmarke ihre Gültigkeit durch einen staatlichen Hoheitsakt verliert, so dass der in ihr verkörperte Anspruch auf eine Beförderungsleistung gemäß § 807 BGB nicht mehr durchgesetzt werden kann, ist im Gesetz nicht geregelt. Im Wege ergänzender Vertragsauslegung ergibt sich, dass verständige und redliche Vertragsparteien bei Kenntnis der Regelungslücke ein Umtauschrecht mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr vereinbart hätten.
von
952
BGH, 06.10.2005 - IX ZR 36/02
a) Regelungen in einem Insolvenzplan sind nach den allgemeinen Vorschriften auszulegen.
b) Die Klausel "§ 259 Abs. 3 InsO findet Anwendung" im gestaltenden Teil des Insolvenzplans genügt in der Regel als Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Anfechtungsrechtsstreitigkeiten auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fortzuführen.
von
952
BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04
Abwasserabgabe; Verrechnung, nachträgliche -; Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines -, Auslegung eines -; Rechtsschutzbedürfnis; Abwasserbehandlungsanlage, Erweiterung einer -, Inbetriebnahme einer -; Schadstofffrachtreduzierung; Analyseverfahren, Vergleichbarkeit von -; Heraberklärung; Überwachungswert; Messergebnis; Zeitraum, maßgeblicher -.
1. Die Entscheidung über eine Verrechnung nach § 10 Abs. 3 AbwAG erfolgt durch Verwaltungsakt.
2. Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, im Rahmen von § 10 Abs. 3 AbwAG bei der Prüfung, ob eine Schadstofffrachtreduzierung von 20 % stattgefunden hat, als Vergleichswert eine Erklärung nach § 4 Abs. 5 AbwAG heranzuziehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn ein den Anforderungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 AbwAG entsprechender Überwachungswert fehlt.
3. Kommt es im Rahmen von § 10 Abs. 3 AbwAG bei der Prüfung, ob eine Schadstofffrachtreduzierung von 20 % eingetreten ist, als "Vorher" -Wert gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 AbwAG auf das höchste Messergebnis der behördlichen Überwachung an, ist hierfür grundsätzlich ein Zeitraum von fünf Jahren vor Inbetriebnahme der erweiterten Abwasserbehandlungsmaßnahme maßgeblich.
AbwAG § 4 Abs. 1 und 5, § 6 Abs. 1, § 10 Abs. 3, Anlage (zu § 3); BGB §§ 133, 157; LVwG-SH § 112; VwVfG § 43
von
952
BFH, 05.10.2004 - VII R 37/03
1. Die Finanzbehörde verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn sie die Formgültigkeit einer Abtretungsanzeige wegen fehlender Angabe des Abtretungsgrundes in einem Zeitpunkt beanstandet, in dem sie bereits Kenntnis von dem Abtretungsgrund hat.
2. Die Abtretungsanzeige stellt eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Bei der Ermittlung des in ihr verkörperten Willens sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die für die Finanzbehörde als Empfänger im Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung erkennbar gewesen sind.
3. Die mangelnde Angabe des Abtretungsgrundes kann nicht nachgeholt werden, wenn dessen Bezeichnung gänzlich fehlte.
von
952
BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 232/03
Auslegung eines Koalitionsvertrages
1. Die Auslegung des schuldrechtlichen Teils eines Koalitionsvertrages zwischen tariffähigen Parteien für dessen Einordnung als Tarifvertrag oder schuldrechtlicher Normenvertrag richtet sich nach den allgemeinen Regeln über die Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB).
2. Eine von tariffähigen Parteien geschlossene Vereinbarung, die nicht ausdrücklich als Tarifvertrag bezeichnet ist, kann nicht gegen den eindeutig erklärten Willen einer Vertragspartei als Tarifvertrag gewertet werden (Bestätigung Senat 5. November 1997 - 4 AZR 872/ 95 - BAGE 87, 45 = AP TVG § 1 Nr. 29 = EzA TVG § 1 Nr. 41).
von
952
BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02
Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; Koppelungsverbot; nicht revisible Vertragsauslegung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtlicher Vertrag; revisible Grundsätze der Vertragsauslegung; Treu und Glauben; Übernahme in das Beamtenverhältnis; Zusage.
1. Eine Vereinbarung, durch die sich das Land von einem Angestellten eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für die Zusage der späteren Ernennung des Angestellten zum Beamten versprechen lässt, ist nichtig.
2. Eine solche Vereinbarung ist auch dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn sie als Nebenabrede zu einem zivilrechtlichen Arbeitsvertrag getroffen worden ist.
GG Art. 33 Abs. 2; BGB §§ 133, 814; VwGO § 137 Abs. 2; VwVfG §§ 54, 56 Abs. 1, § 59 Abs. 2
von
952
BFH, 10.10.2002 - VI R 13/01
Derjenige, der für den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteuer-Außenprüfung auftritt, ist in der Regel nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht dazu befugt, einen Antrag auf Lohnsteuer-Pauschalierung zu stellen.
EStG § 40 Abs. 1 Satz 1, Satz 4; FGO § 44 Abs. 1, Abs. 2, § 118 Abs. 2; BGB § 133; AO 1977 § 129; HGB § 54
von
952
BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01
a) Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde ist begründet, wenn der Urkundstext nach Wortlaut und innerem Zusammenhang unter Berücksichtigung der Verkehrssitte einen bestimmten Geschäftsinhalt zum Ausdruck bringt.
b) Zur Widerlegung der Vermutung kann auf außerhalb der Urkunde liegende Mittel der Auslegung (Begleitumstände des Geschäfts, Äußerungen der Parteien außerhalb der Urkunde u. a.) zurückgegriffen werden.
von
952
BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99
a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 192/ 01, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
b) Der dadurch lückenhafte Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Bauunternehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet.
c) Eine solche ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach Bekanntwerden dieser Entscheidung in den beteiligten Verkehrskreisen abgeschlossen werden, nicht mehr in Betracht.
von
952
BGH, 18.04.2002 - VII ZR 38/01
Zur Auslegung des Leistungsverzeichnisses eines Einheitspreisvertrages über Trocken- und Naßbaggerarbeiten.
BGB §§ 133 B, 157 C, Ge
