Rechtsprechung zu § 133 BGB
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941
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983
BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

1. Die Pflicht eines Arbeitnehmers, eine erhaltene Zuwendung gemäß § 1 Abs. 5 TV-Zuwendung Arb-O vom 10. 12. 1990 "in voller Höhe" zurückzuzahlen bezieht sich auch auf die vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer.

2. Der Anspruch auf Rückzahlung einer Zuwendung verjährt nicht wie der Anspruch auf Rückzahlung eines Vorschusses gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 8 oder 9 BGB in zwei Jahren, sondern gemäß § 195 BGB in 30 Jahren. Eine analoge Anwendung der Vorschriften über die kurze Verjährungsfrist scheidet aus.

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942
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983
BGH, 02.03.2000 - IX ZR 285/99

Nimmt der Anfechtungskläger, der ein rechtskräftiges, vorbehaltloses Anfechtungsurteil erwirkt hat, nach Empfang des ausgeurteilten Betrages die Zahlungsklage gegen den ursprünglichen Schuldner zurück, ist eine Klage auf Rückzahlung des Geleisteten wegen ungerechtfertigter Bereicherung zulässig.

AnfG a. F. § 2; ZPO § 767, § 322 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2

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943
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983
BGH, 02.03.2000 - IX ZR 328/98

Ein formularmäßiger genereller Verzicht auf die Rechte aus § 776 BGB ist nach § 9 AGBG unwirksam (Abweichung von BGHZ 78, 137, 141 ff; 95, 350, 358 f).

BGB §§ 765, 776; AGBG § 9 Abs. 1

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944
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983
BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 466/98

Personalkostenzuschuß - Gleichbehandlung nach Wegfall

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob auf das Arbeitsverhältnis des Klägers der Bundes-Angestelltentarifvertrag vom 23. Februar 1961 (BAT) oder der Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften (BAT-O) vom 10. Dezember 1990 nebst den jeweiligen ...

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945
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983
BGH, 24.02.2000 - I ZR 141/97 - Programmfehlerbeseitigung

a) Zur Auslegung einer Vertragsklausel, nach der eine bestimmte Software nicht für Zwecke Dritter benutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden darf.

b) Dem Erwerber eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms, der sich vertraglich dazu verpflichtet hat, das Programm Dritten nicht zugänglich zu machen, kann nicht generell untersagt werden, für die Fehlerbeseitigung einen Dritten einzuschalten.

UrhG § 69c Nr. 2, § 69d Abs. 1; Richtlinie 91/ 250/ EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (ABl. Nr. L 122 v. 17. 5. 1991, S. 42) Art. 4 Nr. 2, Art. 5 Abs. 1

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946
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983
BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 82/99

Heimzulage - Ständige Unterbringung im Fünf-Tage-Internat

Behinderte Schüler sind auch dann in einem Heim iSd Protokollnotiz Nr. 1 (Heimzulage) zur Anlage 1a Teil II Abschn G für den Bereich des Bundes und der Länder zum BAT (Angestellte im Erziehungsdienst) zum Zwecke der Ausbildung ständig untergebracht, wenn sie an den Wochenenden und während der Schulferien zu ihren Eltern nach Hause fahren (sog Fünf-Tage-Internat).

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947
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983
BGH, 17.02.2000 - IX ZR 32/99

Zur Auslegung einer formularmäßigen Bürgschaftserklärung mit unvollständiger Bezeichnung der Hauptschuld.

BGB § 766

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948
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983
BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

Korrigierende Rückgruppierung - BAT

1. Bei der Eingruppierung nach § 22 Abs. 2 BAT handelt es sich nicht um einen rechtsgestaltenden Akt, insbesondere nicht um eine Willenserklärung des Arbeitgebers, sondern um eine bewertende Subsumtion, nämlich um die Zuordnung der auszuübenden Tätigkeit zu einer Vergütungs- und/ oder Fallgruppe des BAT (ständige Rechtsprechung des Senats).

2. Die Eingruppierung nach § 22 Abs. 2 BAT ist von der wissentlichen Zubilligung einer tarifvertraglich nicht geschuldeten Vergütung nach einer höheren Vergütungsgruppe zu unterscheiden.

3. Hat der Arbeitgeber dem Angestellten eine übertarifliche Vergütung arbeitsvertraglich zugesagt, so kann er keine korrigierende Rückgruppierung vornehmen. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß eine übertarifliche Vergütung vereinbart worden ist, liegt bei dem, der daraus für sich Rechte herleitet.

4. Stellt die Aufgabe/ Mitteilung der Vergütungsgruppe keine wissentliche Zubilligung einer übertariflichen Vergütung dar, so kann der Arbeitgeber im Rahmen des BAT eine erneute tarifvertraglich Zuordnung der zu bewertenden Tätigkeit auch zu Lasten des Angestellten vornehmen (sog korrigierende Rückgruppierung).

5a. Im Streitfall kann sich der Angestellte zunächst auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe berufen. b. Sodann muß der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und beweisen. Die objektive Fehlerhaftigkeit liegt bereits vor, wenn auch nur eine der tariflichen Voraussetzungen für die bisherige Eingruppierung fehlt. c. Hat der Arbeitgeber die Voraussetzungen für die sog. korrigierende Rückgruppierung dargelegt und ggf bewiesen, so ist es Sache des Angestellten, die Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen, aus denen folgt, daß ihm die begehrte höhere Vergütung zusteht.

6. Aus dem Nachweisgesetz und der EG-Nachweisrichtlinie (RL 91/ 533/ EWG des Rates vom 14. Oktober 1991) ergeben sich im Rahmen des BAT für die sog. korrigierende Rückgruppierung weder eine weitergehende Darlegungs- oder Beweislast des Arbeitgebers noch weitergehende Erleichterungen der Darlegungs- und Beweislast für den Angestellten.

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949
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983
BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99

Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche Seeschiffahrt (HTV- und MTV-See) aufgrund des von der Internationalen Transportarbeiter Föderation (ITF) für ein unter deutscher Flagge fahrendes und in dem Internationalen Schiffahrtsregister (ISR) eingetragenes Schiff abgeschlossenen ISR-Flottenvertrages und Sondervertrages zum ISR-Flottenvertrag

1. Der Sondervertrag zum ISR-Flottenvertrag, den die Internationale Transportarbeiter Föderation (ITF) mit deutschen Reedern für unter deutscher Flagge fahrende und im Internationalen Schiffahrtsregister (ISR) eingetragene Seeschiffe abgeschlossen hat, enthält keine Regelungen, die die unmittelbare Geltung des Heuertarifvertrages und Manteltarifvertrages für die deutsche Seeschiffahrt (HTV- und MTV-See) für die betroffenen Seeleute begründen.

2. Dieser Sondervertrag kann auch nicht als Koalitionsvertrag zugunsten Dritter angesehen werden.

3. Es bleibt unentschieden, ob die Internationale Transportarbeiter Föderation (ITF) als Spitzenorganisation iS des § 2 Abs. 3 TVG tariffähig ist.

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950
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983
BGH, 09.02.2000 - VIII ZR 55/99

Zur Risikoabgrenzung bei verschuldensabhängig ausgestalteten Vertragsstrafeversprechen in einem Unternehmenskaufvertrag unter Beteiligung der Treuhandanstalt.

AGBG § 9 Ba, Ch Abs. 1; BGB § 339

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