Rechtsprechung zu § 1353 BGB
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BGH, 09.02.2005 - XII ZR 93/02

Zum Recht eines Ehegatten auf Auskunft über illoyale Vermögensminderungen des anderen Ehegatten i. S. des § 1375 Abs. 2 BGB.

BGB §§ 242, 1375 Abs. 2, 1379 Abs. 1

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BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen.

BGB §§ 138, 242, 1408, 1410, 1585c

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BGH, 25.06.2003 - XII ZR 161/01

Zum Anspruch eines Ehegatten auf Zustimmung des anderen Ehegatten zur gemeinsamen ESt-Veranlagung bei Vorliegen einer Ehegatteninnengesellschaft (im Anschluß an BGHZ 142, 137).

BGB §§ 705, 730 ff.

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BGH, 09.07.2008 - XII ZR 39/06

Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen wurde, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Urteile vom 6. Oktober 2003 - II ZR 63/ 02 - FamRZ 2004, 94 und vom 8. Juli 1996 - II ZR 193/ 95 - NJW-RR 1996, 1473 f.). Das kann auch dann der Fall sein, wenn die Partner Miteigentümer einer Immobilie zu je ½ sind, der eine aber erheblich höhere Beiträge hierzu geleistet hat als der andere.

BGB §§ 313, 730 ff., 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt.

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BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

a) Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (hier: Wohnhaus) geschaffen wurde, dessen Alleineigentümer der andere Partner ist, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. etwa BGH Urteile vom 6. Oktober 2003 - II ZR 63/ 02 - FamRZ 2004, 94 und vom 8. Juli 1996 - II ZR 193/ 95 - NJW-RR 1996, 1473 f.).

b) Zur Abgrenzung von gemeinschaftsbezogener Zuwendung und Schenkung unter Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

BGB §§ 313, 530 Abs. 1, 531 Abs. 2, 730 ff., 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt.

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BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass § 27 a Abs. 1 Nr. 3 SGB V die Leistung medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) durch die gesetzliche Krankenversicherung auf Personen beschränkt, die miteinander verheiratet sind.

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BGH, 20.12.2005 - VII ZB 50/05

Der Gläubiger des Miteigentümers eines Grundstücks kann dessen Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft sowie auf Teilung und Auszahlung des Erlöses gemäß §§ 857, 829 ZPO pfänden und sich überweisen lassen, § 835 ZPO (Fortführung von BGHZ 90, 207 und 154, 64).

ZPO §§ 829, 835, 857

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BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

1. Das familienstandsbezogene Stufensystem des Ortszuschlags nach § 29 BAT berücksichtigt den Familienstand der Lebenspartnerschaft nicht. Die tarifliche Regelung ist mit der für die Tarifvertragsparteien nicht absehbaren Einführung des neuen familienrechtlichen Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare nachträglich lückenhaft geworden.

2. Aus dem Regelungskonzept und der familienbezogenen Ausgleichsfunktion des Ortszuschlags ergeben sich ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien, den lückenhaften Tarifvertrag durch die für verheiratete Angestellte geltende Regelung des § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 BAT zu schließen.

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BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00

Zur Frage des Scheiterns der Ehe bei Geisteskrankheit eines Ehegatten.

BGB § 1565 Abs. 1

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BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 30/00 R

Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Vorlage des Einkommensteuerbescheides - Steuerbescheide des Ehegatten - Zeiträume vor Eheschließung - Ruhen - Ermessensausübung - Rückforderung

Die Pflicht zur Vorlage des jeweils neuesten Einkommensteuerbescheides erstreckt sich auch auf dem Ehegatten des Landwirts erteilte Steuerbescheide. Dies gilt auch dann, wenn der Bescheid allein für Zeiten vor der Eheschließung ergangen ist.

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