Rechtsprechung zu § 1353 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

31
von
42
BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 4/04 R

Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Zuwendung der Eltern an das arbeitslose, volljährige Kind zur Ergänzung der Arbeitslosenhilfe - rechtliche oder sittliche Pflicht - Unterhaltsanspruch bzw -pflicht

Tatbestand: Die Beteiligten streiten darum, ob eine finanzielle Unterstützungsleistung der Eltern der Klägerin als Einkommen bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Arbeitslosenhilfe (Alhi) zu berücksichtigen ist. Die Beklagte hat die Alhi-Bewilligung deshalb teilweise aufgehoben und fordert ...

Volltext bei lexetius.com

32
von
42
BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04

Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist.

ZPO § 885 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

33
von
42
BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Einbeziehung der Ehegatten privater Forstwirte in die Versicherungs- und Beitragspflicht nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) vom 29. Juli 1994 (BGBl I S. 1890).

Volltext bei lexetius.com

34
von
42
BVerfG, 24.07.2002 - 1 BvR 644/95

Gründe: Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Berechnung einer Verletztenrente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für den auf Grund eines Arbeitsvertrages beschäftigten Ehegatten (Ehegatten-Beschäftigten) eines forstwirtschaftlichen Unternehmers.

Volltext bei lexetius.com

35
von
42
BGH, 27.03.2002 - XII ZR 143/00

Zur Darlegungs- und Beweislast für Umstände, die den Umfang der Ausgleichspflicht bei Rückgewähr einer unbenannten Zuwendung bestimmen.

BGB §§ 242 D, 1356, 1372 ff.

Volltext bei lexetius.com

36
von
42
BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

Zur Frage der Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und Ehegatteninnengesellschaft sowie zum Ausgleich zwischen den Ehegatten bei Auflösung der Gesellschaft.

BGB §§ 705, 730 ff.

Volltext bei lexetius.com

37
von
42
BSG, 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R

Pflegeversicherung - gesetzliches Verbot bezüglich Vertragsabschluß mit Haushaltsangehörigen ist verfassungsgemäß - kein Herstellungs-, Folgenbeseitigungs- oder Schadensersatzanspruch bei Weigerung bezüglich Vertragsabschlusses vor Inkrafttreten des Verbots - Leistungsklage

1. Das gesetzliche Verbot, Verträge zwischen Pflegekassen und Haushaltsangehörigen eines Pflegebedürftigen über die entgeltliche Erbringung von Pflegeleistungen abzuschließen, ist auch dann verfassungsgemäß, wenn die Pflegeperson eine ausgebildete Pflegekraft ist.

2. Die bereits vor Inkrafttreten des ausdrücklichen Verbots ausgesprochene Weigerung einer Pflegekasse, einen solchen Vertrag abzuschließen, begründet keine Herstellungs-, Folgenbeseitigungs- oder Schadensersatzansprüche.

Volltext bei lexetius.com

38
von
42
BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 1/98 R

Anspruch auf wiederaufgelebte Witwenrente

Anspruch auf eine wiederaufgelebte Witwenrente bestand jedenfalls dann nicht iS von § 311 Abs. 1 SGB 6 am 31. 12. 1991, wenn in diesem Zeitpunkt noch kein nach § 1291 Abs. 2 S 1 RVO erforderlicher Antrag gestellt worden war und zudem seit der Auflösung der zweiten Ehe bereits mehr als zwölf Monate verstrichen waren.

Volltext bei lexetius.com

39
von
42
BSG, 25.11.1998 - B 10 LW 5/98 R

Alterssicherung der Landwirte - Bäuerin - Versicherungspflicht - Nichtmitarbeit - Verfassungsmäßigkeit

Tatbestand: Die Klägerin wendet sich gegen ihre Versicherungspflicht nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) hinsichtlich des Zeitraumes vom 1. Januar 1995 bis 30. September 1996.

Volltext bei lexetius.com

40
von
42
BSG, 25.11.1998 - B 10 LW 10/97 R

Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Bäuerin - Nichtmitarbeit - Befreiung - Verfassungsmäßigkeit - Beitragsentrichtung - Monatsprinzip - Teilmonat

1. Es ist nicht verfassungswidrig, daß der Ehegatte eines Landwirts in der Alterssicherung der Landwirte auch dann versicherungspflichtig (§ 1 Abs. 3 ALG) ist, wenn er in der Landwirtschaft nicht mitarbeitet.

2. Auch unter Geltung des ALG ist ein voller Monatsbeitrag zu entrichten, wenn die Versicherungspflicht erst im Laufe eines Monats beginnt.

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht