Rechtsprechung zu § 1378 BGB
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BFH, 27.06.2007 - II R 39/05

Bei der Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG sind die Anfangsvermögen und die diesen hinzuzurechnenden späteren Erwerbe zum Ausgleich der Geldentwertung nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH zu indexieren.

ErbStG § 5 Abs. 1; BGB § 1371 Abs. 2, § 1374 Abs. 1 und 2

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BGH, 07.09.2005 - XII ZR 209/02

Hat sich der erwerbende Ehegatte in den Fällen des § 1374 Abs. 2 BGB im Zusammenhang mit der Zuwendung zur Zuzahlung einer Leibrente verpflichtet, so ist das Leibrentenversprechen bei der Ermittlung des Anfangs- und, wenn die Leibrentenpflicht fortbesteht, auch beim Endvermögen mit ihrem jeweiligen Wert mindernd zu berücksichtigen. Auf die Frage, ob das Leibrentenversprechen dinglich gesichert ist, kommt es nicht an (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 14. März 1990 - XII ZR 62/ 89 - FamRZ 1990, 603; Einschränkung der Senatsurteile vom 30. Mai 1990 - XII ZR 75/ 89 - FamRZ 1990, 1217 und vom 27. Juni 1990 - XII ZR 95/ 89 - FamRZ 1990, 1083).

BGB § 1374 Abs. 2

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BGH, 20.07.2005 - XII ZR 301/02

Zur Darlegungs- und Beweislast eines zugewinnausgleichspflichtigen Ehegatten, wenn streitig ist, ob ein nach § 1374 Abs. 2 BGB privilegiertes Anfangsvermögen ihm allein oder beiden Ehegatten anteilig zuzurechnen ist.

BGB §§ 1373, 1374 Abs. 2, 1945, 2346

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BFH, 29.06.2005 - II R 7/01

Im Rahmen der Ermittlung des steuerfreien (fiktiven) Zugewinnausgleichs ist der Nachlass i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG 1974 nicht um die Beträge zu erhöhen, die gemäß § 1375 Abs. 2 Nr. 1 BGB infolge unentgeltlicher Zuwendungen bei der Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung dem Endvermögen des Erblassers hinzuzurechnen sind.

ErbStG 1974 § 5 Abs. 1

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BFH, 16.12.2004 - III R 38/00

Bringt der Erbe sein Einzelunternehmen zu Buchwerten in eine neu gegründete GmbH & Co. KG ein, an der die Kinder zur Abgeltung ihrer Pflichtteilsansprüche wertmäßig über ihre Einlage hinaus am KG-Vermögen beteiligt werden, liegt ein entgeltliches Rechtsgeschäft vor, das zu einem laufenden Gewinn führt.

BGB § 718 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16, § 34; UmwStG 1977 § 24

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BGH, 27.08.2003 - XII ZR 300/01

Zur Berücksichtigung laufenden Einkommens, das am Stichtag in Form von Bar- oder Bankguthaben vorhanden ist, beim Endvermögen.

BGB § 1375 Abs. 1 Satz 1

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BFH, 25.06.2003 - X R 72/98

1. Zur Frage, ob Aufwendungen für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem zivilrechtlich im (Mit-) Eigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten stehenden Grundstück auch bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand leben, zur Annahme von wirtschaftlichem Eigentum des Unternehmer-Ehegatten führen.

2. Bei einer selbstgenutzten Wohnung im eigenen Haus sind die Voraussetzungen für die weitere Anwendung der Nutzungswertbesteuerung im Rahmen der sog. großen Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG 1987 insoweit nicht mehr gegeben, als ein Ehegatte nach dem 31. Dezember 1986 den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzuerwirbt und danach nicht mehr beide Eheleute gemeinsam die tatsächliche Sachherrschaft an der Wohnung ausüben (Anschluss an BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 11/ 99, BFH/ NV 2003, 748).

EStG § 4 Abs. 1; EStG 1987 § 21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1, § 52 Abs. 21 Satz 2; FGO § 118 Abs. 2; BGB § 812, § 818 Abs. 3, § 951, § 1380

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BGH, 11.09.2002 - XII ZR 9/01

Zur Frage der Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf Sparkonten des anderen Ehegatten, auf denen letzterer Mittel angespart hat, die überwiegend aus den Einkünften seines Ehegatten stammen (Anschluß an Senatsurteil vom 19. April 2000 - XII ZR 62/ 98 - FamRZ 2000, 948).

BGB §§ 741 ff.

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BGH, 17.04.2002 - XII ZR 182/00

a) Ein schweizerischer Zahlungsbefehl steht einem deutschen Mahnbescheid hinsichtlich der verjährungsunterbrechenden Wirkung nach § 209 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 BGB a. F. gleich.

b) Zur Frage des rückwirkenden Wegfalls der Verjährungsunterbrechung nach § 213 Satz 2 BGB a. F., wenn der Gläubiger das Schweizer Betreibungsverfahren nicht weiterverfolgt.

BGB §§ 209, 211 Abs. 2, 212 a, 213 a. F.

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BFH, 21.03.2002 - IV R 1/01

Die vom Großen Senat des BFH aufgestellten Grundsätze über die Erbauseinandersetzung eines sog. Mischnachlasses mit der Möglichkeit einer gewinnneutralen Realteilung können nicht auf die Aufteilung gemeinschaftlichen Vermögens bei Beendigung einer ehelichen Zugewinngemeinschaft unter Lebenden angewandt werden.

EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 16 Abs. 1 und 2; BGB §§ 752, 1363

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