Rechtsprechung zu § 138 BGB
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351
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398
BGH, 23.05.2001 - VIII ZR 51/00

Zur arglistigen Täuschung durch den Erwerber eines Restitutionsanspruchs, der es vor Abschluß des Abtretungsvertrages übernommen hatte, die Belange der Veräußerin in deren Namen gegenüber dem Amt für offene Vermögensfragen wahrzunehmen, und ihr für die Durchsetzbarkeit des Anspruchs - und damit auch für dessen Bewertung - wesentliche Informationen vorenthielt.

BGB § 123 Abs. 1

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352
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398
BGH, 28.03.2001 - VIII ZR 72/00

Eine Alleinvertriebsvereinbarung, die ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthält, unterfällt nicht der Gruppenfreistellung von Alleinvertriebsverträgen durch die EWG-VO Nr. 1983/ 83 vom 22. Juni 1983.

EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1

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353
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398
BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten Max Frank N. und Ingrid Emma M. jeweils des Bankrotts in Tateinheit mit Vereiteln der Zwangsvollstreckung sowie der fahrlässigen falschen Versicherung an Eides Statt schuldig gesprochen; es hat gegen den Angeklagten N. eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier ...

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354
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398
BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes?

Die Wirksamkeit einer Kündigung aus Gründen in dem Verhalten des Arbeitnehmers setzt außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel nicht voraus, daß dem Arbeitnehmer zuvor eine vergebliche Abmahnung erteilt wurde.

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355
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398
BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

1. Die Tatbestandsmerkmale "gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen, die das Wahlergebnis beeinflussen" in Artikel 78 Absatz 2 der Verfassung des Landes Hessen verweisen auf die in der wahlprüfungsrechtlichen Spruchpraxis allgemein geteilten Rechtsüberzeugungen. Eine sittenwidrige Wahlbeeinflussung setzt danach voraus, dass in erheblicher Weise gegen die Grundsätze der Freiheit oder der Gleichheit der Wahl verstoßen wurde. Je weiter die Wirkungen einer wahlprüfungsrechtlichen Entscheidung reichen, desto schwerer muss der Wahlfehler wiegen, auf den der Eingriff gestützt wird.

2. Rechtsprechende Gewalt im Sinne des Artikel 92 des Grundgesetzes ist auch dann gegeben, wenn der Gesetzgeber für einen Sachbereich eine Ausgestaltung wählt, die bei funktioneller Betrachtung nur der rechtsprechenden Gewalt zukommen kann. In funktioneller Hinsicht handelt es sich um Rechtsprechung, wenn der Gesetzgeber ein gerichtsförmiges Verfahren hoheitlicher Streitbeilegung vorsieht und den dort zu treffenden Entscheidungen eine Rechtswirkung verleiht, die nur unabhängige Gerichte herbeiführen können.

3. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl zum Hessischen Landtag ist in funktioneller Hinsicht teilweise als rechtsprechende Tätigkeit ausgeformt. § 17 des Wahlprüfungsgesetzes des Landes Hessen misst der Entscheidung des Wahlprüfungsgremiums eine Rechtswirkung zu, die nur von unabhängigen staatlichen Gerichten herbeigeführt werden kann.

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356
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398
BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

Zur gerichtlichen Kontrolle des Inhalts ehevertraglicher Abreden, die vor der Eheschließung mit einer Schwangeren getroffen werden und die Betreuungs- und Unterhaltssituation des gemeinsamen Kindes nach einer Scheidung berühren, am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 4 GG und des Art. 6 Abs. 2 GG.

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357
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398
BGH, 16.01.2001 - XI ZR 41/00

Wer eine Grundschuld einredefrei erworben hat, ist Berechtigter. Einer wirksamen Übertragung der Grundschuld auf einen Folgeerwerber steht dessen Kenntnis über das frühere Bestehen von Einwendungen und Einreden nicht entgegen.

BGB §§ 892, 1157

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358
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398
BGH, 20.12.2000 - VIII ZR 36/00

Tatbestand: Der Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma D. GmbH nimmt die Beklagte auf Zahlung eines restlichen Kaufpreises in Anspruch, den die Schuldnerin und frühere Klägerin (im folgenden: Schuldnerin) aus abgetretenem Recht geltend gemacht hat. Dem liegt folgender Sachverhalt ...

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359
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398
BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 511/99

Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte auf die von ihr zu gewährende Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung die von der Ärzteversorgung Niedersachsen gezahlte Rente anrechnen darf.

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360
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398
BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 442/99

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt - Liquidationserlöse

Die einem Oberarzt zusätzlich zur Vergütung nach Vergütungsgruppe I a BAT gezahlten jährlichen Zuwendungen von 24. 000, 00 DM können aus ärztlichen Liquidationserlösen zufließende Einkünfte sein. Sie zählen nach § 8 Abs. 5 Satz 3 Buchst. s Versorgungs-TV und § 29 Abs. 7 Satz 3 Buchst s VBL-Satzung nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt.

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