Rechtsprechung zu § 138 BGB
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BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98
a) Dem Käufer eines Grundstücks stehen gegenüber dem Darlehensgeber Einwendungen aus dem Kaufvertrag nicht deshalb zu, weil dieser das Darlehen nur unter der Bedingung gewährt hatte, daß die Valuta mit einem ihm gegen den Verkäufer zustehenden Anspruch verrechnet wird.
b) Der Darlehensnehmer hat das Darlehen nicht empfangen, wenn es aufgrund einer Abrede zwischen Darlehensgeber und Verkäufer sowie zwischen Verkäufer und Darlehensnehmer (Käufer) verrechnet werden sollte, und der Kaufvertrag nichtig ist.
c) Der Käufer kann gegenüber dem Anspruch des Darlehensgebers mit einem ihm vom Verkäufer abgetretenen Anspruch auf Eigentumsverschaffung kein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn dem Darlehensgeber wegen des Kaufpreises gegen den Zedenten die Einrede des nicht erfüllten Vertrags zusteht.
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BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 222/99
Konkursrechtliche Einordnung einer Betriebsrentendynamik
Tatbestand: Die Parteien streiten darum, ob der Kläger einen als Masseschuld anzusehenden Anspruch auf Dynamisierung auch des Teils der Betriebsrente hat, der auf die vor dem 1. August 1993 zurückgelegte Beschäftigungszeit entfällt.
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BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99
Höchstbegrenzungsklausel und zeitratierliche Kürzung
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis die Höchstgrenze der Betriebsrente vor oder nach der zeitanteiligen Kürzung zu berücksichtigen ist.
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BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99
Gründe: I. Die Staatsanwaltschaft Rottweil führt gegen W., dessen Mutter M. und den Beschwerdeführer Rechtsanwalt S. das Ermittlungsverfahren 11 Js 3545/ 99 wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung, Betruges u. a. Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht, die Beschuldigten W. und M. hätten ...
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BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99
Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung
1. Die Pflicht eines Arbeitnehmers, eine erhaltene Zuwendung gemäß § 1 Abs. 5 TV-Zuwendung Arb-O vom 10. 12. 1990 "in voller Höhe" zurückzuzahlen bezieht sich auch auf die vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer.
2. Der Anspruch auf Rückzahlung einer Zuwendung verjährt nicht wie der Anspruch auf Rückzahlung eines Vorschusses gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 8 oder 9 BGB in zwei Jahren, sondern gemäß § 195 BGB in 30 Jahren. Eine analoge Anwendung der Vorschriften über die kurze Verjährungsfrist scheidet aus.
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BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99
Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften
Erhält ein Arbeitnehmer, dem eine beamtenähnliche Versorgung zugesagt wurde, eine Altersrente der Westfälisch-Lippischen Ärzteversorgung, die teilweise auf Eigenvorsorge beruht, so bleiben die Leistungen aus dieser berufsständischen Versorgungseinrichtung nicht zeitanteilig nach der ersten Alternative des § 55 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG, sondern wertanteilig nach der zweiten Alternative des § 55 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG außer Ansatz.
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BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften
1. Verweist ein mit einem Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes geschlossener Versorgungsvertrag auf das jeweils geltende Beamtenversorgungsrecht und übernahm dieser Arbeitgeber die Hälfte der Pflichtbeiträge zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, so ist die Anrechnungsvorschrift des § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BeamtVG entsprechend anzuwenden.
2. Für die Anrechnung spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Beitragszuschüsse freiwillig leistete oder arbeitsrechtlich dazu verpflichtet war.
3. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die am 1. Oktober 1994 in Kraft getretene Erweiterung der Anrechnung auf Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und gegen das Fehlen einer Übergangsregelung bestanden jedenfalls in dem vom Senat entschiedenen Rechtsstreit nicht.
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BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst
Tatbestand: Die im Zeitpunkt der Kündigung 37 Jahre alte Klägerin (verheiratet, ein Kind) ist nach ihrer Ausbildung als Diplomlehrerin seit 1984 bei dem beklagten Land bzw. seinem Rechtsvorgänger zunächst als wissenschaftliche Assistentin im Bereich Sprachpraxis Russisch und in der Folgezeit als ...
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BGH, 15.02.2000 - XI ZR 10/98
Gründe: I. Der XI. Zivilsenat hat dem Großen Senat für Zivilsachen mehrere Rechtsfragen vorgelegt, die Bürgschaften und Mithaftungserklärungen finanziell kraß überforderter Personen betreffen. Obwohl der XI. Zivilsenat, wie die Begründung des Vorlagebeschlusses ergibt, in mehreren Rechtsfragen von ...
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BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens
Dem Verschulden des Musikers nach § 12 Abs. 3 des Tarifvertrags für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971 (TVK) kann § 254 BGB entgegengehalten werden. Die Tarifnorm enthält keine abschließende Regelung in dem Sinne, daß Mitverschulden und Mitverantwortung aufgrund einer zu vertretenden Sach- oder Betriebsgefahr unberücksichtigt bleiben.
