Rechtsprechung zu § 138 BGB
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BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96 - Güllepumpen

Zur Frage der Vermeidbarkeit der Herkunftstäuschung in Fällen des Nachbaus technischer Erzeugnisse (hier: Güllepumpen) durch Anbringung unterscheidender Merkmale auf den Produkten (hier: Firmenabkürzung und Hausfarben).

UWG § 1

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BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

§ 23 Abs. 1 Satz 2 des Kündigungsschutzgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 26. April 1985 war bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar.

Soweit die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes nicht greifen, gewährleisten die zivilrechtlichen Generalklauseln den durch Art. 12 Abs. 1 GG gebotenen Mindestschutz der Arbeitnehmer.

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EuGH, 08.04.1992 - C-209/90

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Kommission 72 000 DM zuzueglich Verzugszinsen in Höhe von 11, 9 % seit dem 18. Januar 1987 zu zahlen.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90 - Horoskop-Kalender

1. Wird mit einer Klage aus § 36 UrhG eine Änderung der Vereinbarung über den Betrag der Urhebervergütung verlangt, kann im Klageantrag von einer Bezifferung der Klageforderung abgesehen werden. Mit dieser Klage kann zugleich die (unbezifferte) Klage auf Zahlung der sich aus der Vertragsänderung ergebenden Nachforderung verbunden werden.

2. Ein Anspruch aus § 36 UrhG setzt voraus, daß das grobe Mißverhältnis zwischen den Erträgnissen aus der Nutzung des Werkes und der vereinbarten Gegenleistung unerwartet ist. Bei einem krassen Abweichen der vereinbarten Urhebervergütung von derjenigen, die sich bei einem an der unteren Vergütungsgrenze orientierten Beteiligungshonorar ergeben hätte (hier: vereinbarte Vergütung in Höhe von 18, 95 % bzw. 35, 26 % des nach der unteren Vergütungsgrenze bemessenen Honorars), spricht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen dieser Voraussetzung.

UrhG § 36 Abs. 1

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BGH, 22.09.1983 - I ZR 40/81 - Synchronisationssprecher

Zur Frage der Übertragung des Rechts zur Schallplattenvervielfältigung eines Synchronisationssprechers einer Fernsehserie durch die bei der Gagen-Abrechnung erfolgte Unterzeichnung einer AGB-Klausel.

UrhG § 31 Abs. 5, § 75 S. 2, § 78; AGBG § 2 Abs. 1, § 3, § 9, § 23 Abs. 1

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BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 371/81

1. Computerprogramme sind urheberrechtsfähig.

2. Wer als Arbeitnehmer verpflichtet ist, urheberrechtlich geschützte Werke zu schaffen, überträgt dem Arbeitgeber im Zweifel auch ohne ausdrückliche Vereinbarung das Recht zur Nutzung der geschaffenen Werke. Ein Arbeitnehmer, der dies verhindern will, muß einen entsprechenden Vorbehalt ausdrücklich erklären. Ob der Arbeitgeber im Zweifel nur ein einfaches Nutzungsrecht erwirbt, bleibt unentschieden.

3. Ein Arbeitnehmer kann eine besondere Vergütung für die Nutzung der von ihm in Erfüllung des Arbeitsvertrages geschaffenen Werke nur verlangen, wenn dies vereinbart ist. Ist ein Arbeitnehmer arbeitsvertraglich nicht zur Schaffung urheberrechtlich geschützter Werke verpflichtet, so kann eine Vergütungsvereinbarung den Umständen zu entnehmen sein.

UrhG §§ 2, 27, 36, 43; BGB §§ 133, 157, 242, 611, 612

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BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79

Die Ausschlußfrist von einem Jahr für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach ZPO § 234 Abs. 3 hat zwar grundsätzlich absoluten Charakter. Sie ist aber nach ihrem Zweck, Prozeßverschleppung zu verhindern und die Gefährdung der Rechtskraft zu verhüten, dann nicht anzuwenden, wenn das Revisionsgericht im Arbeitsgerichtsverfahren aus allein in der Sphäre des Gerichts liegenden Gründen nicht innerhalb eines Jahres darüber entschieden hat, ob die Revision form- und fristgerecht eingelegt worden ist und beide Parteien auf Grund gerichtlicher Verfügungen der Auffassung sein können, der Rechtsstreit werde demnächst materiellrechtlich entschieden.

ZPO § 234; ArbGG § 9

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