Rechtsprechung zu § 1383 BGB
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BFH, 27.06.2007 - II R 39/05

Bei der Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG sind die Anfangsvermögen und die diesen hinzuzurechnenden späteren Erwerbe zum Ausgleich der Geldentwertung nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH zu indexieren.

ErbStG § 5 Abs. 1; BGB § 1371 Abs. 2, § 1374 Abs. 1 und 2

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BGH, 06.02.2002 - XII ZR 213/00

Zum Anspruch der Witwe gegen die Erben des Ehemannes auf Ausgleich des während langjähriger Trennung erzielten Zugewinns.

BGB §§ 1371 Abs. 2, 1377 Abs. 3, 1381 Abs. 1

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BGH, 20.12.2000 - XII ZR 237/98

Zur Anrechnung dessen, was ein Ehegatte dem anderen nach dem Scheitern der Ehe mit dem Ziel einer Vermögensauseinandersetzung zuwendet, auf den Zugewinnausgleichsanspruch des anderen Ehegatten.

BGB § 1380 Abs. 1

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