Rechtsprechung zu § 1390 BGB
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BFH, 27.06.2007 - II R 39/05

Bei der Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG sind die Anfangsvermögen und die diesen hinzuzurechnenden späteren Erwerbe zum Ausgleich der Geldentwertung nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH zu indexieren.

ErbStG § 5 Abs. 1; BGB § 1371 Abs. 2, § 1374 Abs. 1 und 2

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