Rechtsprechung zu § 140 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
63

BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00

a) Ein mangels Angabe des Tages der Ausstellung formnichtiger Scheck kann unter den Voraussetzungen des § 140 BGB in eine Ermächtigung des Scheckausstellers an die bezogene Bank umgedeutet werden, für ihn und auf seine Rechnung an den Scheckbegünstigten zu zahlen.

b) Wurde von der Bank ein nur vom gesamtvertretungsberechtigten Vertreter des Kontoinhabers unterzeichneter Scheck eingelöst, so steht ihr mangels Zurechenbarkeit der unwirksamen Anweisung kein Bereicherungsanspruch gegen den Kontoinhaber zu. Ein bereicherungsrechtlicher Ausgleich ist unter diesen Umständen zwischen der Bank und dem Zuwendungsempfänger vorzunehmen, und zwar auch dann, wenn dieser den Gültigkeitsmangel nicht kannte und eine der Schecksumme entsprechende Schuld im Valutaverhältnis besteht.

BGB §§ 140, 812; ScheckG Art. 1

Volltext bei lexetius.com

2
von
63

BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 310/00

Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigungserklärung

1. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung kann nach § 140 BGB in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille dem Kündigungsempfänger im Zeitpunkt des Kündigungszugangs erkennbar ist.

2. Findet auf ein Arbeitsverhältnis das KSchG - noch - keine Anwendung, ist regelmäßig davon auszugehen, daß bei Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung der Arbeitgeber eine Beendigung zum nächst zulässigen Termin gewollt hat.

3. Die Gerichte für Arbeitssachen müssen von sich aus prüfen, ob auf Grund der feststehenden Tatsachen eine Umdeutung der außerordentlichen Kündigungserklärung in Betracht kommt.

Volltext bei lexetius.com

3
von
63

BGH, 16.10.2007 - XI ZR 132/06

a) Das Verbraucherkreditgesetz findet auf einen privatrechtlichen Schuldbeitritt zu einem verlorenen Investitionszuschuss der öffentlichen Hand keine entsprechende Anwendung.

b) Ein privatrechtlicher Schuldbeitritt zu einer öffentlich-rechtlichen Rückzahlungsforderung wegen Nichterreichen des Subventionszwecks ist nach § 306 BGB a. F. nichtig.

c) Der unwirksame Schuldbeitritt kann gemäß § 140 BGB in eine Bürgschaft im Sinne des § 765 BGB umgedeutet werden.

VerbrKrG § 1; BGB § 306 a. F., § 140, § 765

Volltext bei lexetius.com

4
von
63

BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03

Die Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts muß nicht daran scheitern, daß die Leistung, die Gegenstand des anderen Geschäfts ist, im Ungleichgewicht zu dem ursprünglich vorgesehenen Entgelt steht; je nach dem anzunehmenden Parteiwillen kann das Äquivalenzverhältnis verschoben oder durch Veränderung des Entgelts gewahrt sein (Umdeutung des Kaufs nicht existierenden Gebäudeeigentums in den Kauf der Rechte aus der Sachenrechtsbereinigung).

BGB § 140

Volltext bei lexetius.com

5
von
63

BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

Zur Umdeutung eines Rechtsmittels, das der Rechtsmittelkläger eingelegt hat in der irrtümlichen Annahme, er sei im Wege der Rechtsnachfolge - hier: im Wege einer Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 UmwG - Partei geworden, in einen Beitritt als Nebenintervenient verbunden mit dem Einlegen des Rechtsmittels in dieser Eigenschaft.

ZPO § 66 Abs. 2; BGB § 140; UmwG § 123 Abs. 3

Volltext bei lexetius.com

6
von
63

BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

a) Gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts findet die Revision ohne Zulassung statt.

b) Ein Anwaltswechsel nach einer Erschütterung des Vertrauensverhältnisses ist nur dann ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung, wenn die Partei darlegt, dass der Anwalt den Vertrauensverlust verschuldet hat.

BGB § 140; ZPO §§ 227, 341 a, 345, 347, 514, 539, 543, 544, 551, 565

Volltext bei lexetius.com

7
von
63

BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

a) Zur Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme in eine einseitige Erledigungserklärung sowie zum Widerruf einer Klagerücknahme.

b) Ob der Kläger die Klage unverzüglich gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO a. F. zurückgenommen hat, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem er Kenntnis von dem Wegfall des Klageanlasses erlangt hat (Anschluss an BGH Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZB 44/ 03 - NJW-RR 2005, 217).

ZPO §§ 269 Abs. 3 Satz 3 a. F., 290; BGB §§ 133, 140

Volltext bei lexetius.com

8
von
63

BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04

Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis; Beratungspflicht; Beurlaubung; culpa in contrahendo; Dienstvertrag; einstweiliger Ruhestand; Entlassung auf Antrag; Ermessen; Feststellungsbescheid; Fürsorgepflicht; Kausalität; Motivirrtum; Nachschieben von Ermessenserwägungen; Nachversicherung; Rücknahme; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Ruhestand; Schadensersatz; Umdeutung; unzulässige Rechtsausübung; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Versorgung; Versorgungsbezüge; Versorgungszusage; Vertrauensschutz; Verwaltungsakt; Vordienstzeit.

Scheidet ein Beamter auf eigenen Antrag aus dem Dienstverhältnis aus, so ist eine vertragliche Zusage seines bisherigen Dienstherrn unwirksam, ihm nach Beendigung der bei einem Dritten im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis geleisteten Dienste eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu gewähren.

BBesG § 4 Abs. 1; BBG § 30 Abs. 1, § 34 Satz 1; BeamtVG § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2; BGB § 140; BremBG § 37 Abs. 1 Satz 1, § 41 Satz 1, § 41 a, § 90 Abs. 2; BremUrlVO § 26

Volltext bei lexetius.com

9
von
63

BGH, 09.07.2002 - X ZR 70/00

1. Erteilt ein nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt einem postulationsfähigen Rechtsanwalt Untervollmacht zur mündlichen Verhandlung, so handelt der Unterbevollmächtigte als Vertreter der Partei und nicht des Hauptbevollmächtigten.

2. Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Abtretung vertraglicher Gewährleistungsansprüche von der Leasinggeberin an die Leasingnehmerin nicht unbedingt und vorbehaltlos erfolgt und deshalb unwirksam, so kann die unwirksame Abtretung umzudeuten sein in eine rechtswirksame Ermächtigung des Leasingnehmers, die betreffenden Ansprüche der Leasinggeberin im eigenen Namen geltend zu machen.

ZPO § 78; AGBG §§ 6, 11 Nr. 10, 24; BGB § 140

Volltext bei lexetius.com

10
von
63

BGH, 20.03.2002 - XII ZB 27/02

Zu den Voraussetzungen der Umdeutung einer unstatthaften Beschwerde gegen eine nach dem 1. Januar 2002 ergangene Beschwerdeentscheidung des Landgerichts in eine dem Bundesgerichtshof vorzulegende Rechtsbeschwerde.

ZPO §§ 567 Abs. 1, 574 Abs. 1; BGB § 140 analog

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6 7
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht