Rechtsprechung zu § 140 BGB
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BGH, 14.02.2000 - II ZR 285/97

Zur Frage der Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrags, der Bindung des Gerichts an die Anträge der Parteien.

BGB §§ 140, 626; ZPO § 308

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BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

Der Arbeitnehmer kann die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist auch nach der am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Neufassung von § 4 KSchG außerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen.

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BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 157/07

Gesamtrechtsnachfolge - Übergang des Arbeitsverhältnisses - Widerspruchsrecht bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers

Ein Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses besteht in Fällen, in denen ein Arbeitsverhältnis wegen gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge auf einen neuen Arbeitgeber übergegangen ist, nicht.

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BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 215/05

Kündigungsfrist und Klagefrist

Tatbestand: Die Parteien streiten über den Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses und davon abhängige Vergütungsansprüche, die der Kläger aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs erhebt.

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BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

a) Zur Frage der arglistigen Täuschung bei einem Gebrauchtwagenkauf durch Zusicherung der Unfallfreiheit des Fahrzeugs "ins Blaue hinein".

b) Die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens liegt es in der Regel nahe, dies zu verneinen, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen ist.

BGB §§ 123 Abs. 1, 166 Abs. 1; BGB §§ 439 Abs. 1, 275 Abs. 1

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BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 795/05

Teilkündigung eines Anerkennungstarifvertrages

Ein Tarifvertrag ist regelmäßig nur als Ganzes kündbar. Zulässig ist die Teilkündigung eines Tarifvertrages, wenn sie darin ausdrücklich zugelassen ist. Ob die Teilkündigung auch ohne eine sie ausdrücklich gestattende Regelung zulässig sein kann, bleibt unentschieden.

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BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 47/05

Beendigung eines Anstellungsvertrags durch Abberufung

Der Anstellungsvertrag eines DO-Angestellten, der für die Dauer des Anstellungsvertrages aus der Unterstellung unter die Dienstordnung beurlaubt ist, kann nicht wirksam durch "Abbestellung" beendet werden, auch wenn diese Möglichkeit vertraglich vorgesehen ist; mit einer solchen Vereinbarung wird der gesetzliche (Änderungs-) Kündigungsschutz umgangen.

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BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

Hat sich der Vermieter im Mietvertrag eine einseitige Neufestsetzung der Miete vorbehalten und hat er in seinen an die Mieter gerichteten Mieterhöhungsschreiben erkennbar auf der Grundlage dieser - nach § 557 Abs. 4 BGB - unwirksamen vertraglichen Regelung sein einseitiges Bestimmungsrecht ausüben wollen, liegt darin, vom Empfängerhorizont der Mieter ausgehend, kein Angebot zum Abschluß einer Mieterhöhungsvereinbarung. Schon deshalb kann in der Zahlung der erhöhten Miete seitens der Mieter eine stillschweigende Zustimmung zu der Mieterhöhung nicht gesehen werden (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 182/ 04, zur Veröffentlichung bestimmt).

BGB § 557

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BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvR 2790/04

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Ausschluss des Rechts des Beschwerdeführers, mit seinem Kind Umgang zu haben.

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BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss des Rechts, mit seinem Kind Umgang zu haben.

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