Rechtsprechung zu § 140 BGB
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BGH, 19.10.2007 - V ZR 42/07
a) Der Anspruch aus Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 4 EGBGB ist auch dann gegen die (in Liquidation fortbestehende) LPG zu richten, wenn diese in ihrem Eigentum stehende Gebäude im Rahmen einer gescheiterten Umwandlung an das neu gegründete Unternehmen übergeben hat und nicht mehr selbst nutzt.
b) In einem Rechtsstreit über diesen Anspruch ist das Zivilgericht jedenfalls dann nicht an eine behördliche Feststellung des Gebäudeeigentümers (Art. 233 § 2b Abs. 3 Satz 1 EGBGB) gebunden, wenn im Zeitpunkt der Feststellung der Anspruch bereits verjährt war.
EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Sätze 1 und 4, Art. 233 § 2b Abs. 1 und 3; GG Art. 19 Abs. 4
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BGH, 26.09.2007 - IV ZR 321/05
Die Grundsätze des Senatsurteils vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297) über die Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG und den Mindestrückkaufswert sind auch auf die fondsgebundene Lebensversicherung anzuwenden.
VVG § 172 Abs. 2
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BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 854/06
Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
Tatbestand: Die Parteien streiten insbesondere darüber, ob der Kläger zu dem beklagten Land in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht.
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BGH, 04.07.2007 - XII ZB 224/03
Im postmortalen Vaterschaftsanfechtungsverfahren nach §§ 621 Abs. 1 Nr. 10, 621 a Abs. 1 ZPO, § 1600 e Abs. 2 BGB, § 56 c FGG ist es dem als Erzeuger des Kindes in Betracht kommenden Mann verwehrt, sich als Nebenintervenient mit dem Ziel der Abweisung der Klage zu beteiligen und gegen die stattgebende Entscheidung Beschwerde einzulegen.
ZPO §§ 66, 621 Abs. 1 Nr. 10, 621 a Abs. 1; BGB § 1600 e Abs. 2; FGG §§ 20 Abs. 1, 56 c
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BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
Eine Tarifregelung, die wie § 4 Abs. 1 des 77. Tarifvertrags zur Änderung des Bundes-Angestelltentarifvertrages vom 29. Oktober 2001 (77. Änderungs-TV) vorsieht, dass Zeiten geringfügiger Beschäftigung, die vor einem bestimmten Stichtag zurückgelegt wurden (hier: 1. Januar 2002), nicht als Beschäftigungszeit iSd. Tarifvertrags gelten, verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG und ist deshalb unwirksam.
Kündigung - Beschäftigungszeit - Benachteiligung geringfügig Beschäftigter
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BGH, 21.03.2007 - XII ZR 176/04
a) Eine nicht eigenhändig unterschriebene Erhöhungserklärung, die dem Nutzer vor dem 1. August 2001 zugegangen ist, ist formnichtig.
b) Als einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung kann eine Erhöhungserklärung nach § 6 NutzEV grundsätzlich nicht in ein Angebot zum Abschluss eines Erhöhungsvertrages umgedeutet werden, welches vom Nutzer durch Zahlung des geforderten Entgelts stillschweigend angenommen werden könnte.
BGB §§ 125 Satz 1, 126 Abs. 1, 140; EGBGB Art. 2; NutzEV § 6 Abs. 1 a. F.
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BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R
Tatbestand: Die klagende Krankenkasse begehrt von dem beklagten Rentenversicherungsträger die Zahlung von EUR 2. 840, 12. Mit diesem Wert hatte sie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation an eine Person erbracht, die bei ihr kranken- und bei der Beklagten rentenpflichtversichert war ...
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BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe der von der Beklagten zu zahlenden Betriebsrente.
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BVerwG, 18.09.2006 - 1 DB 5.06
Früherer Postbeamter; Antrag der obersten Dienstbehörde auf rückwirkende Entziehung eines gemäß §§ 77, 110 Abs. 2 BDO bewilligten Unterhaltsbeitrags wegen Nichtvorliegens der Bewilligungsvoraussetzungen; Außerkrafttreten der BDO; Übergangsbestimmungen; Anspruch auf Schadensersatz; allgemeine Leistungsklage; keine Umdeutung des Antragsbegehrens.
Gründe: I Das Bundesdisziplinargericht hatte durch Urteil vom 12. Dezember 2000, rechtskräftig seit 6. Februar 2002, entschieden, dass der Beamte aus dem Dienst entfernt und ihm ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 75 v. H. seines erdienten Ruhegehalts auf die Dauer von sechs Monaten bewilligt wird. ...
BBG § 78; BDG § 79 Abs. 4 Satz 3 und 4, § 85 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 und Abs. 8; BDO § 77 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 2, § 110 Abs. 1 und 2; BeamtVG § 62; BGB § 823 Abs. 2 i. V. m. § 263, § 826; BRRG § 126 Abs. 1 und 2
