Rechtsprechung zu § 140 BGB
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BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01
Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch Betriebsvereinbarung - Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG
Tatbestand: Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers. Die Beklagte betreibt ein Ingenieur- und Planungsbüro. Sie ist nicht tarifgebunden. Der Kläger ist seit dem 1. Oktober 1977 als Techniker/ technischer Zeichner bei ihr beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den im ...
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BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00
Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang
Wird eine Betriebsvereinbarung im Zuge eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB zum - individualrechtlichen - Inhalt des Arbeitsverhältnisses, ist sie vor der Ablösung durch eine - spätere - Betriebsvereinbarung nicht in weiterem Umfang geschützt, als wenn sie kollektivrechtlich weitergelten würde. Im Verhältnis zu der neuen Betriebsvereinbarung gilt damit nicht das Günstigkeits-, sondern das Ablösungsprinzip.
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BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
a) Mitdarlehensnehmer ist nur, wer ein eigenes Interesse an der Kreditgewährung hat und über die Auszahlung und Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden darf, Mithaftender, wer der Bank nicht als gleichberechtigter Darlehensnehmer gegenüber steht.
b) Eine krasse finanzielle Überforderung des mitverpflichteten Ehepartners oder nahen Angehörigen ist grundsätzlich erst dann zu bejahen, wenn der Betroffene voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen vermag. Anderweitige Sicherheiten des Gläubigers sind nur zu berücksichtigen, soweit sie das Haftungsrisiko des Mitverpflichteten auf ein rechtlich vertretbares Maß beschränken.
c) In den Fällen der krassen finanziellen Überforderung besteht eine tatsächliche (widerlegliche) Vermutung, daß sich der Ehegatte oder nahe Angehörige bei der Übernahme der Mithaftung nicht von seinen Interessen und von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und daß das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Mithaftenden in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat.
d) Der Erwerb bloßer mittelbarer Vorteile aus einem Betriebsmittelkredit des Hauptschuldners ist nicht geeignet, die tatsächliche Vermutung einer unzulässigen Willensbeeinflussung zu widerlegen.
e) Die gegen die guten Sitten verstoßende Mithaftungsabrede ist nach § 139 BGB teilweise aufrecht zu erhalten, wenn die Vertragsschließenden bei Kenntnis des Nichtigkeitsgrundes an Stelle der unwirksamen Regelung eine andere auf das zulässige Maß beschränkte vereinbart hätten und sich der Vertragsinhalt in eindeutig abgrenzbarer Weise in den nichtigen Teil und den von der Nichtigkeit nicht berührten Rest aufteilen läßt (Bestätigung von BGHZ 107, 351).
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BGH, 02.03.2000 - III ZR 103/99
Tatbestand: Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückzahlung von 80. 000 DM in Anspruch, die er ihm für Frau Monika K. Anfang September 1994 zur Anlage bei der P. F. C. GmbH (künftig: PFC) in bar übergeben haben will. Die Weiterleitung dieser Summe an die PFC habe in zwei Teilbeträgen von je 40. 000 ...
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BGH, 14.12.1999 - XI ZB 18/99
Gründe: I. Das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 27. April 1999, durch das die Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage zur Zahlung von 119. 940, 35 DM und zur Erteilung von Auskunft verurteilt worden ist, ist der Klägerin am 14. Mai 1999 und der Beklagten am 11. Mai 1999 zugestellt ...
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BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
1. Eine längere tarifvertragliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse wird bei einer Kündigung durch den Konkurs-/ Insolvenzverwalter durch die in § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO vorgesehene Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende verdrängt.
2. Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG.
InsO § 113 Abs. 1, Abs. 2; KO § 22
