Rechtsprechung zu § 142 BGB
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BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06
Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist
1. § 613a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken.
2. Ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 1. Alt. BGB) erklärt worden, können andere Anfechtungsgründe nicht nach-geschoben werden.
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BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06
a) Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.
b) Zur Abgrenzung zwischen einem "Bagatellschaden" und einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB.
c) Ein Fahrzeug, das einen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist, ist auch dann nicht frei von Sachmängeln im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wenn es nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist.
BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
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BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1031/06
Anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF
Ein anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF liegt nur dann vor, wenn eine Person eingestellt wird, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben. Eine Einstellung in diesem Sinn setzt voraus, dass der von § 19 iVm. §§ 3 bis 18 BBiG aF zu schützende Vertragspartner durch ein Mindestmaß an Pflichtenbindung am Betriebszweck mitwirkt.
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BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 631/06
Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag
Tatbestand: Der Kläger begehrt von dem Beklagten als Insolvenzverwalter Schadensersatz auf Grund einer vorzeitigen Beendigung seines Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz.
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BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 208/06
Schriftform bei Klageverzichtsvertrag
Klageverzichtsvereinbarungen, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung getroffen werden, sind Auflösungsverträge iSd. § 623 BGB und bedürfen daher der Schriftform.
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BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 310/06
Gemeinschaftsbetrieb: Teilbetriebsübergang zwischen mehreren am Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Unternehmen - Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf ein anderes am Gemeinschaftsbetrieb beteiligtes Unternehmen - Wegfall des Beschäftigungsbedarfs beim bisherigen, am Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Unternehmen - Stilllegung einer Betriebsabteilung beim bisherigen Inhaber und Aufrechterhaltung der Betriebsabteilung im Rahmen des Gemeinschaftsbetriebs
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier außerordentlicher, betriebsbedingter Kündigungen aus Dezember 2002 mit Auslauffrist jeweils zum 30. Juni 2003.
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BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 37/06
Ein im Voraus vertraglich vereinbarter Ausschluss der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist mit dem von § 123 BGB bezweckten Schutz der freien Selbstbestimmung unvereinbar und deshalb unwirksam, wenn die Täuschung von dem Geschäftspartner selbst oder von einer Person verübt wird, die nicht Dritter im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB ist.
BGB § 123 Abs. 1, Abs. 2
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BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06
Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch
Tatbestand: Die Parteien streiten über den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf die Beklagte, die vorläufige Weiterbeschäftigung und hilfsweise über die Wiedereinstellung des Klägers.
