Rechtsprechung zu § 142 BGB
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BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - Rechtsfolgen des Widerspruchs nach vollzogenem Betriebsübergang

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Zahlung von Ausbildungsvergütung für die Monate Oktober 2003 bis Januar 2004.

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BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

1. Die Frist zur Erklärung eines Widerspruchs gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 613a Abs. 6 BGB wird weder bei einer unterbliebenen noch bei einer nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung ausgelöst.

2. Eine Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB erfordert eine verständliche, arbeitsplatzbezogene und zutreffende Information. Sie muss ua. Angaben über die Identität des Erwerbers, den Gegenstand und den rechtlichen Grund des Betriebsübergangs sowie eine korrekte Darstellung der rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs für den Arbeitnehmer enthalten.

3. Wird das Widerspruchsrecht nach dem Betriebsübergang ausgeübt, wirkt es auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück.

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BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

a) Zur Frage der arglistigen Täuschung bei einem Gebrauchtwagenkauf durch Zusicherung der Unfallfreiheit des Fahrzeugs "ins Blaue hinein".

b) Die Nacherfüllung durch Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache ist auch beim Stückkauf nicht von vorneherein wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen. Möglich ist die Ersatzlieferung nach der Vorstellung der Parteien dann, wenn die Kaufsache im Falle ihrer Mangelhaftigkeit durch eine gleichartige und gleichwertige ersetzt werden kann. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens liegt es in der Regel nahe, dies zu verneinen, wenn dem Kaufentschluss eine persönliche Besichtigung des Fahrzeugs vorangegangen ist.

BGB §§ 123 Abs. 1, 166 Abs. 1; BGB §§ 439 Abs. 1, 275 Abs. 1

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BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

Zur Störung der Geschäftsgrundlage bei Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit nach Verkauf eines Geschäftsanteils.

BGB § 313

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BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und nachfolgende Zahlungsansprüche wegen Annahmeverzugs.

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BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04

Ist die Wirksamkeit eines Vertrages durch die Entscheidung eines Dritten aufschiebend bedingt und ist die Vertragspartei, zu deren Nachteil der Bedingungseintritt gereichte, nach Treu und Glauben gehalten, dem Dritten einen für dessen Entscheidung wesentlichen Umstand mitzuteilen, stellt sich die damit verbundene Einflussnahme auf die Entschließung des Dritten auch dann nicht als treuwidrig dar, wenn die Mitteilung in der Absicht erfolgte, den Eintritt der Bedingung zu verhindern.

BGB § 162 Abs. 1

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BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04

Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung eines Darlehens durch Verwaltungsakt; Kostenentscheidung bei teilweise erledigtem Rechtsstreit.

1. Ist ein zinsloses Darlehen von der öffentlichen Hand zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft in Anwendung der Zweistufentheorie durch Verwaltungsakt bewilligt und sodann auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Darlehensvertrages ausgezahlt worden, so kann die Rückforderung und Verzinsung des Darlehensbetrages wegen Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides nicht nach § 49a VwVfG durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden.

2. Hat die Vorinstanz nach teilweiser Erledigung des Rechtsstreits hinsichtlich des erledigten und des streitig gebliebenen Teils formal und sachlich eine einheitliche Kostenentscheidung getroffen, so kann bei Anfechtung der Hauptsacheentscheidung die Kostenentscheidung auch hinsichtlich des erledigten Teils mit Rechtsmitteln angefochten werden.

VwVfG §§ 35, 49a Abs. 1 und 3; VwGO § 158

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BGH, 20.06.2005 - II ZR 232/04

Schließt ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einem - zugleich die Gesellschaft vertretenden - Mitgesellschafter einen dreiseitigen Vergleich, demzufolge er seinen Geschäftsanteil an den Mitgesellschafter überträgt, sein Geschäftsführeramt niederlegt und zugleich eine Abfindung von der Gesellschaft für die Ansprüche aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag erhalten soll, kann die Gesellschaft ihre Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anfechten, wenn der ausscheidende Gesellschafter während der Vergleichsverhandlungen eine Urkunde, deren Bekanntwerden für die Durchsetzbarkeit rechtskräftig festgestellter Ansprüche des Mitgesellschafters gegenüber einem Wettbewerber - für Rechnung der Gesellschaft - nachteilig sein kann, ohne Kenntnis des Mitgesellschafters dem Wettbewerber aushändigt.

BGB § 123

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BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

Wer in einer privatrechtlichen Auseinandersetzung, um den Gegner zur Erfüllung eines in vertretbarer Weise für berechtigt gehaltenen Anspruchs zu bewegen, damit droht, die Presse zu informieren, handelt nicht widerrechtlich, wenn der angedrohte Pressebericht seinerseits nicht rechtswidrig wäre. So weit die Pressefreiheit reicht (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG), ist auch das Informieren der Presse durch die Meinungsäußerungsfreiheit des Informanten geschützt (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).

BGB §§ 123 Abs. 1, 823 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2

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BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 113/04

Zweckbefristung - Weiterbeschäftigung nach Kündigung

Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz nur noch darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2002 hinaus bis zum 31. März 2003 fortbestanden hat.

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