Rechtsprechung zu § 147 BGB
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BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 653/01
Beendigung eines Heuerverhältnisses; Eigenkündigung
Tatbestand: Die Parteien streiten über den Beendigungszeitpunkt ihres Heuerverhältnisses und über Zahlungsansprüche des Klägers.
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BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97
Zur Frage der zeitlichen Bindung an ein Vertragsangebot, wenn der Antragende auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet hat.
BGB § 151
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BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
a) Zur Abgrenzung und zu den Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 VerbrKrG.
b) Zur Feststellung der Üblichkeit der Bedingungen für grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG).
c) Zur Ermittlung des Verkehrswertes und zu den Voraussetzungen der verwerflichen Gesinnung des Verkäufers im Rahmen der Sittenwidrigkeitsprüfung nach § 138 Abs. 1 BGB.
BGB § 138 Abs. 1; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 9 Abs. 1 (in der Fassung vom 27. April 1993)
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BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06
a) Das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann nur bei dem ersten Verkauf nach der Umwandlung in Wohnungseigentum bestehen (Bestätigung von BGHZ 167, 58, 61 ff.).
b) Auf nachfolgende Verkäufe erstreckt es sich auch dann nicht, wenn die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei dem ersten Verkauf nicht bestand, weil die Wohnung an einen Familien- oder Haushaltsangehörigen verkauft wurde (§ 577 Abs. 1 Satz 2 BGB), oder wenn die Ermittlung des anteiligen Preises, der für die dem Vorkaufsrecht unterfallende Eigentumswohnung zu zahlen ist, für den Mieter schwierig gewesen wäre.
BGB § 577 Abs. 1
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BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05
Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung
Tatbestand: Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin eine Zusatzversorgung zu verschaffen.
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BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 496/05
Bezugnahme auf Zuwendungs-TV
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger für das Jahr 2003 eine Zuwendung nach dem Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 10. Dezember 1990 idF des Tarifvertrages zur Änderung der Zuwendungstarifverträge (Ost) vom 31. Januar 2003 (TV Zuwendung Ang-O) zusteht.
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BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05
a) Das Fehlen einer formgültigen Annahmeerklärung führt als Fehler der Schriftform insgesamt zur Nichtigkeit der Kreditvereinbarung gemäß § 6 Abs. 1 Alt. 1 VerbrKrG.
b) Auch eine Verletzung des Schriftformerfordernisses insgesamt wird durch die Inanspruchnahme des Kredits nach § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG geheilt.
c) Eine Ermäßigung des Zinssatzes gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG tritt dann nicht ein, wenn eine formgültige, alle nach dem Verbraucherkreditgesetz erforderlichen Angaben enthaltende Vertragserklärung des Kreditnehmers vorliegt, durch die er im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes auch ohne förmlichen Zugang der Annahmeerklärung des Kreditgebers hinreichend informiert und gewarnt ist.
VerbrKrG § 6 Abs. 1 und 2 (in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung)
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BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04
Änderungskündigung
Tatbestand: Der 1962 geborene Kläger ist bei der Beklagten, die eine Kette von Einzelhandelsgeschäften betreibt, seit 1989 als Kommissionierer in der Obsteinkaufsstelle Großmarkt K beschäftigt. Im Jahr 2002 entschloss sich die Beklagte, ihren Standort auf dem Großmarkt in K zum 31. Dezember 2002 ...
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BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Änderungskündigung
1. Eine ordentliche Beendigungskündigung ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer auf einem anderen freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.
2. Eine solche Weiterbeschäftigungsmöglichkeit hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anzubieten. Das Angebot kann lediglich in Extremfällen (zB offensichtlich völlig unterwertige Beschäftigung) unterbleiben. Der Arbeitgeber kann Angebot und Kündigung miteinander verbinden, indem er ohne vorherige Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer sofort eine Änderungskündigung ausspricht.
3. Macht der Arbeitgeber vor Ausspruch einer Kündigung dem Arbeitnehmer das Angebot, den Vertrag der noch bestehenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit anzupassen, und lehnt der Arbeitnehmer dieses Angebot ab, so ist der Arbeitgeber regelmäßig nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet, trotzdem eine Änderungskündigung auszusprechen. Eine Beendigungskündigung ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, er werde die geänderten Arbeitsbedingungen im Fall des Ausspruchs einer Änderungskündigung nicht, auch nicht unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung annehmen.
4. Spricht der Arbeitgeber ohne vorheriges oder gleichzeitiges Angebot der geänderten Arbeitsbedingungen sofort eine Beendigungskündigung aus, so ist diese Kündigung regelmäßig sozialwidrig. Es unterliegt Bedenken, in derartigen Fällen fiktiv zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die geänderten Arbeitsbedingungen bei einem entsprechenden Angebot vor oder mit Ausspruch der Kündigung zumindest unter Vorbehalt angenommen hätte (gegen BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/ 83 - BAGE 47, 26).
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BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04
Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung
Ein Arbeitgeber verletzt weder den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz noch verstößt er gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB, wenn er die Zahlung einer freiwilligen Abfindung davon abhängig macht, dass der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht gerichtlich vorgeht.
