Rechtsprechung zu § 147 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

21
von
33
BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

1. Ein Anspruch auf eine Sonderzahlung, der im Arbeitsvertrag durch Bezugnahme auf einen Tarifvertrag vereinbart worden ist, kann nur durch Kündigung oder vertragliche Abreden unter Vorbehalt gestellt, verschlechtert oder beseitigt werden.

2. Die Grundsätze zur sog. gegenläufigen betrieblichen Übung sind nur auf solche Fälle anwendbar, in denen der Anspruch auch durch eine betriebliche Übung entstanden ist.

3. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nur dann entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt.

4. Das Schweigen zu einer angetragenen nachteiligen Veränderung des Arbeitsvertrags kann nur unter engen Voraussetzungen als Zustimmung gewertet werden, nämlich dann, wenn sich die Veränderung unmittelbar auswirkt und der Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Auswirkungen weiterarbeitet, obwohl nach der Verkehrssitte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein ausdrücklicher Widerspruch zu erwarten gewesen wäre.

Volltext bei lexetius.com

22
von
33
BGH, 21.04.2004 - XII ZR 170/01

Zur Wirksamkeit von Verfügungen über die Forderung auf Ausgleich des Zugewinns nach § 1378 Abs. 3 Satz 2, 3 BGB.

BGB § 1378 Abs. 3 Satz 2, Satz 3

Volltext bei lexetius.com

23
von
33
BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 678/00

Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung

Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Abfindung.

Volltext bei lexetius.com

24
von
33
BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

a) Die inhaltliche Verantwortlichkeit für sog. Telefon- oder Sprachmehrwertdienste (0190-Sondernummern) trifft nach § 5 Abs. 1 und 3 TDG grundsätzlich nur den Diensteanbieter, nicht den die Verbindung zwischen dem Anrufer und dem Diensteerbringer herstellenden Netzbetreiber.

b) Stellt ein Netzbetreiber auf der Grundlage eines bestehenden (wertneutralen) Telefondienstvertrags einem Kunden für die Inanspruchnahme von Telefon- oder Sprachmehrwertdiensten (0190-Sondernummern) das nach der geltenden Preisliste ermittelte Entgelt in Rechnung, so kann der Kunde nicht einwenden, die in der Rechnung aufgeführten 0190-Sondernummern seien zu dem Zweck angewählt worden, (sittenwidrige) Telefonsex-Gespräche zu führen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 9. Juni 1998 - XI ZR 192/ 97 - NJW 1998, 2895).

BGB § 138 Ce; TDG § 5 Abs. 1 und 3

Volltext bei lexetius.com

25
von
33
BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 10/00 R

Anhebung der Altersgrenze - höherer Zugangsfaktor - Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Betriebsvereinbarung

Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Wert des Rechts des Klägers auf Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit) und in diesem Zusammenhang, ob der Zugangsfaktor 1, 0 oder 0, 949 beträgt.

Volltext bei lexetius.com

26
von
33
BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor - Vertrauensschutzreglung - Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer kollektiven Vereinbarung vor dem 14. 2. 1996

Die Vertrauensschutzregelung des § 237 Abs. 2 S 1 Nr. 1 Buchst b SGB 6 erfaßt auch die Versicherten, die vor dem 14. 2. 1996 aufgrund einer kollektiven Vereinbarung einen sie bindenden und zur Beendigung führenden Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gestellt hatten.

Volltext bei lexetius.com

27
von
33
BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 13/00 R

Absenkung des Zugangsfaktors wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente - Antrag auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer kollektiven Vereinbarung vor dem 14. 2. 1996 - Betriebsvereinbarung - Gesetzesänderung - Vertrauensschutzregelung

Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Wert des Rechts des Klägers auf Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit) und in diesem Zusammenhang, ob der Zugangsfaktor 1, 0 oder 0, 955 beträgt.

Volltext bei lexetius.com

28
von
33
BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00

Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Trennungsentschädigung.

Volltext bei lexetius.com

29
von
33
BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender Zustimmung des Betriebsrats zur Wiedereinstellung

Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur (Wieder-) Einstellung eines Arbeitnehmers kann für diesen grundsätzlich nur dann ein Leistungsverweigerungsrecht begründen, wenn der Betriebsrat sich auf die Verletzung seines Mitbestimmungsrechts beruft und die Aufhebung der Einstellung verlangt.

Volltext bei lexetius.com

30
von
33
BAG, 04.04.2001 - 10 AZR 181/00

Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage

Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Jubiläumszuwendung. Der 1953 geborene Kläger zu 1) ist am 1. Juli 1979 bei der W S Versicherungsgesellschaft (im Folgenden: WSV) eingetreten. Auf Grund einer Vereinbarung wurde ihm als "technischer Eintrittstermin" im Hinblick auf die Richtlinien und die ...

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht