Rechtsprechung zu § 147 BGB
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BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung
1. Ein Anspruch auf eine Sonderzahlung, der im Arbeitsvertrag durch Bezugnahme auf einen Tarifvertrag vereinbart worden ist, kann nur durch Kündigung oder vertragliche Abreden unter Vorbehalt gestellt, verschlechtert oder beseitigt werden.
2. Die Grundsätze zur sog. gegenläufigen betrieblichen Übung sind nur auf solche Fälle anwendbar, in denen der Anspruch auch durch eine betriebliche Übung entstanden ist.
3. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nur dann entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung fehlt.
4. Das Schweigen zu einer angetragenen nachteiligen Veränderung des Arbeitsvertrags kann nur unter engen Voraussetzungen als Zustimmung gewertet werden, nämlich dann, wenn sich die Veränderung unmittelbar auswirkt und der Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Auswirkungen weiterarbeitet, obwohl nach der Verkehrssitte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein ausdrücklicher Widerspruch zu erwarten gewesen wäre.
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BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 678/00
Auslegung einer nichttypischen Willenserklärung
Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Abfindung.
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BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01
a) Die inhaltliche Verantwortlichkeit für sog. Telefon- oder Sprachmehrwertdienste (0190-Sondernummern) trifft nach § 5 Abs. 1 und 3 TDG grundsätzlich nur den Diensteanbieter, nicht den die Verbindung zwischen dem Anrufer und dem Diensteerbringer herstellenden Netzbetreiber.
b) Stellt ein Netzbetreiber auf der Grundlage eines bestehenden (wertneutralen) Telefondienstvertrags einem Kunden für die Inanspruchnahme von Telefon- oder Sprachmehrwertdiensten (0190-Sondernummern) das nach der geltenden Preisliste ermittelte Entgelt in Rechnung, so kann der Kunde nicht einwenden, die in der Rechnung aufgeführten 0190-Sondernummern seien zu dem Zweck angewählt worden, (sittenwidrige) Telefonsex-Gespräche zu führen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 9. Juni 1998 - XI ZR 192/ 97 - NJW 1998, 2895).
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BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 10/00 R
Anhebung der Altersgrenze - höherer Zugangsfaktor - Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Betriebsvereinbarung
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Wert des Rechts des Klägers auf Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit) und in diesem Zusammenhang, ob der Zugangsfaktor 1, 0 oder 0, 949 beträgt.
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BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor - Vertrauensschutzreglung - Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer kollektiven Vereinbarung vor dem 14. 2. 1996
Die Vertrauensschutzregelung des § 237 Abs. 2 S 1 Nr. 1 Buchst b SGB 6 erfaßt auch die Versicherten, die vor dem 14. 2. 1996 aufgrund einer kollektiven Vereinbarung einen sie bindenden und zur Beendigung führenden Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gestellt hatten.
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BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 13/00 R
Absenkung des Zugangsfaktors wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente - Antrag auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer kollektiven Vereinbarung vor dem 14. 2. 1996 - Betriebsvereinbarung - Gesetzesänderung - Vertrauensschutzregelung
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Wert des Rechts des Klägers auf Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit) und in diesem Zusammenhang, ob der Zugangsfaktor 1, 0 oder 0, 955 beträgt.
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BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00
Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Trennungsentschädigung.
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BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender Zustimmung des Betriebsrats zur Wiedereinstellung
Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats zur (Wieder-) Einstellung eines Arbeitnehmers kann für diesen grundsätzlich nur dann ein Leistungsverweigerungsrecht begründen, wenn der Betriebsrat sich auf die Verletzung seines Mitbestimmungsrechts beruft und die Aufhebung der Einstellung verlangt.
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BAG, 04.04.2001 - 10 AZR 181/00
Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage
Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Jubiläumszuwendung. Der 1953 geborene Kläger zu 1) ist am 1. Juli 1979 bei der W S Versicherungsgesellschaft (im Folgenden: WSV) eingetreten. Auf Grund einer Vereinbarung wurde ihm als "technischer Eintrittstermin" im Hinblick auf die Richtlinien und die ...
