Rechtsprechung zu § 153 BGB
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BGH, 03.12.1999 - V ZR 329/98
Macht eine Vorkaufsverpflichtete ein Verkaufsangebot für ihr Grundstück, das nach ihrem Tod wirksam angenommen wird (§ 153 BGB), so erlischt eine zugunsten des Vorkaufsberechtigten und Alleinerben der Grundstückseigentümerin bestehende, bedingte Auflassungsvormerkung. Seine Vorkaufsrechtsausübung geht ins Leere.
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BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04
Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung kinderpornografischer Schriften; Berufungsbeschränkung; Auslegung der Berufungsschrift; Bindungswirkung; Maßnahmebemessung; Dienstgradherabsetzung; minderschwerer Fall.
1. Ob das Rechtsmittel der Berufung in vollem Umfang oder beschränkt auf die Maßnahmebemessung eingelegt worden ist, ist nach dem objektiven Erklärungsgehalt der Berufungsschrift zu ermitteln.
2. Die Bindungswirkung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO besteht hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen eines sachgleichen rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteils für das gerichtliche Disziplinarverfahren nur insoweit, als diese strafgerichtlichen Feststellungen durch die Anschuldigungsschrift zum Gegenstand des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gemacht worden sind.
3. Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Soldaten in Vorgesetztenstellung bei Besitz und Weiterverbreitung kinderpornografischer Schriften/ Dateien in einem minderschweren Fall.
WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 84 Abs. 1 Satz 1, § 99 Abs. 1 Satz 2, § 107 Abs. 1, § 116, Abs. 1 Satz 1; StGB § 184 Abs. 5 und 7
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BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01
Zustimmungsverweigerung durch Telefax
Die Frist des § 99 Abs. 3 BetrVG wird auch durch ein rechtzeitig als Telefax übermitteltes Verweigerungsschreiben gewahrt.
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BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00
Ein künftiger Auflassungsanspruch, der durch eine vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragene Vormerkung gesichert wird, ist insolvenzfest.
BGB § 883 Abs. 1 Satz 2; GesO § 9 Abs. 1 Satz 3
