Rechtsprechung zu § 1565 BGB
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BVerwG, 16.04.2002 - 2 WD 43.01
Intime Beziehungen eines Soldaten zu einer Kameradin (zugleich Ehefrau eines Kameraden); Anbahnung der intimen Beziehungen durch die Kameradin; Soldat als Disziplinarvorgesetzter gegenüber beiden.
1. Zur Maßnahmebemessung bei intimen Beziehungen eines Soldaten zu einer Kameradin, die zugleich Ehefrau eines Kameraden war und zu der der Soldat - ebenso wie zu ihrem Ehemann - in der Funktion eines Disziplinarvorgesetzten stand.
2. Geht die Initiative zu den intimen Beziehungen von der Kameradin aus, so kann dieser Umstand bei der Maßnahmebemessung zugunsten des Soldaten berücksichtigt werden.
SG § 10 Abs. 1, 3, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1, § 64; BGB § 1353 Abs. 1, 2, § 1565 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 1566 Abs. 1, 2
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BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00
Zur Frage des Scheiterns der Ehe bei Geisteskrankheit eines Ehegatten.
BGB § 1565 Abs. 1
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BGH, 24.07.2003 - 3 StR 153/03
Die strafrechtliche Garantenpflicht unter Eheleuten endet, wenn sich ein Ehegatte vom anderen in der ernsthaften Absicht getrennt hat, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wieder herzustellen.
StGB § 13 Abs. 1
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BVerfG, 27.05.2008 - 1 BvL 10/05
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 des Transsexuellengesetzes ist mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar, weil er einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit, die personenstandsrechtliche Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit zu erhalten, nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschieden wird.
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BGH, 28.11.2007 - XII ZR 132/05
Die Erkrankung eines Ehegatten kann die Berufung des anderen Ehegatten auf den ehevertraglich vereinbarten Ausschluss von nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich grundsätzlich als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) erscheinen lassen.
Das führt in der Regel aber nicht dazu, dass nunmehr die gesetzlichen Regelungen über die Scheidungsfolgen eintreten. Vielmehr hat sich die gegebenenfalls gebotene richterliche Anpassung des Vertrages grundsätzlich darauf zu beschränken, solche Nachteile auszugleichen, die als ehebedingt anzusehen sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn der erkrankte Ehegatte in der Ehe auf eine eigene mögliche Erwerbstätigkeit verzichtet hatte und nunmehr eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, die niedriger ist als die Rente, die er bezöge, wenn er in der Ehe berufstätig geblieben wäre.
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BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02
Disziplinarrechtliche Einstufung; tatmildernde Umstände; Einstellung des Verfahrens.
Zur disziplinarrechtlichen Einstufung eines Dienstvergehens bei sachgleicher strafgerichtlicher Verurteilung eines Soldaten wegen Meineids nach § 154 StGB.
GG Art. 33 Abs. 4; SG § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 2, § 23 Abs. 1, § 48 Satz 1 Nr. 2, § 53 Abs. 1 Satz 1; WDO § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 58 Abs. 2, § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1, §§ 61, 84 Abs. 1 Satz 2, § 108 Abs. 3 Satz 1; BBG § 77 Abs. 1 Satz 2; StGB § 154 Abs. 1, 2; ZPO § 162 Abs. 1 Satz 2
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BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99
a) Eine vor einem nicht gemäß § 15a Abs. 1 EheG ermächtigten Geistlichen in Deutschland geschlossene Ehe kann zivilrechtlich nicht allein durch ein Zusammenleben der Verheirateten als Ehegatten geheilt werden.
b) Den Grundsatz, daß Ehen in Deutschland regelmäßig nur unter Mitwirkung eines Standesbeamten wirksam geschlossen werden können, muß jeder Rechtsanwalt beachten, der einen Mandanten in einer eherechtlichen Auseinandersetzung berät.
c) Betreibt ein Rechtsanwalt eine Ehescheidungsklage für einen Mandanten, obwohl dieser erkennbar keine wirksame Ehe geschlossen hatte, so wird die Haftung des Anwalts für die Schäden, die dem Mandanten aus der Scheidung erwachsen, regelmäßig nicht allein dadurch ausgeschlossen, daß auch das Familiengericht das Vorliegen einer Nichtehe hätte erkennen und deswegen die Scheidungsklage hätte abweisen müssen.
EheG a. F. §§ 15a, 17 Abs. 2 (EGBGB n. F. Art. 13 Abs. 3 S. 2; BGB n. F. § 1310); GG Art. 6 Abs. 1 BGB §§ 675, 276, 1310 Abs. 1 (EheG a. F. § 11 Abs. 1); BGB §§ 675, 249, 254, 839 Abs. 2 Satz 1
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BGH, 19.02.2003 - XII ZR 142/00
Zu den Voraussetzungen wucherischer oder wucherähnlicher Grundstücksgeschäfte unter Ehegatten im Zusammenhang mit der Scheidung.
BGB § 138
