Rechtsprechung zu § 157 BGB
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BAG, 17.05.2000 - 5 AZR 783/98
Vergütung einer Teilzeitkraft nach Erhöhung der Pflichtstundenzahl für vollzeitbeschäftigte Lehrer
Ist mit einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin eine bestimmte Zahl von Unterrichtsstunden und die anteilige Vergütung einer Vollzeitkraft vereinbart, so führt die Anhebung der Pflichtstundenzahl für Vollzeitkräfte zu einer entsprechenden Minderung des Gehaltsanspruchs der Teilzeitbeschäftigten.
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BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 277/99
Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers
Ist in einem Aufhebungsvertrag vereinbart, dem Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes zur Milderung der Einkommenseinbuße eine Abfindung zu zahlen, so entsteht dieser Anspruch regelmäßig nur, wenn der Arbeitnehmer das vertraglich vereinbarte Ende des Arbeitsverhältnisses erlebt.
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BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 245/99
Vertragliche Schriftform für Aufhebungsvertrag
Ist in einem Arbeitsvertrag vereinbart: "Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht", so haben die Arbeitsvertragsparteien damit regelmäßig keine schriftliche Form für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen begründet.
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BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Offene Vermögensfragen
Restitutionsantrag; Ausschlußfrist; Entschädigungsantrag; Übergang von einem Entschädigungsantrag auf ein Rückgabebegehren; Auswechseln des Anspruchsgegenstandes; freiwilliger Anspruchswechsel; Verfügungssperre; Antrag auf Feststellung der Berechtigung; entschädigungslose Enteignung nach § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG; Entschuldung der Klein- und Mittelbauern; Verbesserung der Agrarstruktur; Diskriminierung; Entschädigungsregelung als Scheinversprechen; unlautere Machenschaft
1. Nach Ablauf der Ausschlußfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG ist ein Wechsel von einem Entschädigungsantrag auf ein Rückübertragungsbegehren nicht mehr möglich.
2. Die Übertragung einer aufgegebenen oder verpachteten Altsiedlerstelle an die diese Stelle bewirtschaftende Person nach der 3. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 26. September 1950 (GBl S. 1071) war keine entschädigungslose Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG.
VermG § 1 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 3 Satz 1, § 6 Abs. 1a Satz 1, § 8 Abs. 1 Satz 1, §§ 30, 30 a Abs. 1 Sätze 1 und 4; Gesetz über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 8. September 1950 (GBl DDR S. 969) nebst 3. Durchführungsbestimmung vom 26. September 1950 (GBl DDR S. 1071)
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BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97
Gleichstromsteuerschaltung
Der Grundsatz, daß ein Erfinder in der Regel von seinem Recht so wenig wie möglich aufgeben will, hindert den Tatrichter nicht, im Einzelfall die Überzeugung zu gewinnen, der Erfinder und sein Vertragspartner hätten sich auf eine weitergehende Verpflichtung, insbesondere auf eine Vollrechtsübertragung geeinigt.
PatG 1981 § 15
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BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99
a) Auch bei der Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts muß sich der Vertretene, der das Handeln eines in seinem Namen auftretenden vollmachtlosen Vertreters nachträglich genehmigt, dessen Kenntnis und dessen Verständnis vom Inhalt der abgegebenen Erklärungen nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen.
b) Zur Vergütung des Kaufmanns nach § 354 HGB.
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BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 196/99
Schlüssige Aufhebung des bisherigen beim Abschluß eines anderen Arbeitsvertrags im Konzern
Tatbestand: Die Beklagte gehört zur mittelständischen Unternehmensgruppe T., die 1993 in der Entsorgungswirtschaft etwa 900 Arbeitnehmer beschäftigte. Seinerzeit hatte die Firma K. T. Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG (im folgenden: "Entsorgungswirtschaft") jedenfalls insoweit eine zentrale ...
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BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 466/98
Personalkostenzuschuß - Gleichbehandlung nach Wegfall
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob auf das Arbeitsverhältnis des Klägers der Bundes-Angestelltentarifvertrag vom 23. Februar 1961 (BAT) oder der Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften (BAT-O) vom 10. Dezember 1990 nebst den jeweiligen ...
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BGH, 24.02.2000 - I ZR 141/97 - Programmfehlerbeseitigung
a) Zur Auslegung einer Vertragsklausel, nach der eine bestimmte Software nicht für Zwecke Dritter benutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden darf.
b) Dem Erwerber eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms, der sich vertraglich dazu verpflichtet hat, das Programm Dritten nicht zugänglich zu machen, kann nicht generell untersagt werden, für die Fehlerbeseitigung einen Dritten einzuschalten.
UrhG § 69c Nr. 2, § 69d Abs. 1; Richtlinie 91/ 250/ EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (ABl. Nr. L 122 v. 17. 5. 1991, S. 42) Art. 4 Nr. 2, Art. 5 Abs. 1
