Rechtsprechung zu § 157 BGB
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BSG, 24.06.1999 - B 11 AL 7/99 R
Arbeitslosengeld - Abfindung - Ruhen - Gleichwohlgewährung - Zahlung - befreiende Wirkung - Forderungsübergang - Erstattungsanspruch - Schuldtilgung - Genehmigung
1. Zahlt der frühere Arbeitgeber eines Arbeitslosen eine Abfindung trotz Forderungsübergangs auf die Bundesanstalt für Arbeit wirksam an einen Gläubiger des Arbeitslosen, so hat der Arbeitslose der Bundesanstalt für Arbeit den durch die Schuldtilgung erlangten Anteil in Höhe des Arbeitslosengeldes zu erstatten.
2. Hat der frühere Arbeitgeber die Abfindung in Kenntnis des Forderungsübergangs auf die Bundesanstalt für Arbeit an den Gläubiger des Arbeitslosen gezahlt, kann die Bundesanstalt für Arbeit die Verfügung genehmigen und den Erstattungsanspruch gegen den Arbeitslosen geltend machen, ohne zuvor gegen den Arbeitgeber vorzugehen (Anschluß an BSG vom 22. 10. 1998 - B 7 AL 106/ 97 R = SozR 3-4100 § 117 Nr. 16).
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BGH, 16.06.1999 - IV ZR 22/98
Ob der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Monatsfrist des § 13 (7) AKB durch eine freiwillige Rücknahme des Fahrzeugs auf seinen Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswerts verzichtet, ist eine Frage der Auslegung.
AKB § 13 (7)
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BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafeversprechen zur Absicherung von Beschäftigungs- und Investitionszusagen in Unternehmenskaufverträgen der ehemaligen Treuhandanstalt.
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BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 73/98 R
Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - Arbeitgeberkündigung auf Wunsch des Arbeitnehmers
Hat der Arbeitgeber durch die Abgabe einer entsprechenden Willenserklärung einen ursächlichen Beitrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet (hier: Arbeitgeberkündigung auf Wunsch des Arbeitnehmers), kann er sich nicht auf den Befreiungstatbestand des § 128 Abs. 1 S 2 Nr. 3 AFG berufen.
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BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R
Übergangsleistung - Minderverdienst - Vorteilsausgleich - Arbeitgeberabfindung - Anrechenbarkeit - Arbeitsentgelt
Tatbestand: Die Beteiligten streiten wegen einer Übergangsleistung gemäß § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO); umstritten ist, ob bei der Berechnung dieser Leistung die dem Kläger von seinem früheren Arbeitgeber gewährte Abfindung zu berücksichtigen ist.
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BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97
Zur Frage der zeitlichen Bindung an ein Vertragsangebot, wenn der Antragende auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet hat.
BGB § 151
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BVerwG, 15.03.1999 - 8 B 225.98
Auch nach § 38 Abs. 2 Satz 2 VermG ist die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren in der Regel nicht notwendig. Sie ist jedoch dann notwendig, wenn es dem Widerspruchsführer nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Widerspruchsverfahren selbst zu führen.
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BGH, 25.02.1999 - IX ZR 24/98
a) Dem Gläubiger einer Bürgschaft auf erstes Anfordern obliegt der Beweis, daß der geltend gemachte Anspruch durch die vom Bürgen übernommene Verpflichtung gesichert ist. Die Sicherung muß sich aus der Bürgschaft selbst in Verbindung mit den Urkunden, auf die sie verweist, ergeben; sonstige dem Gericht vorliegende Urkunden sowie unstreitige Tatsachen können ergänzend mitberücksichtigt werden.
b) Scheitert der auf eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestützte Anspruch, weil dessen Sicherung aus der Urkunde nicht zu entnehmen ist, kann er jedoch aus einer einfachen Bürgschaft begründet sein.
BGB § 765
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BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97
Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde wirkt sich bei der Auslegung des Vereinbarten dahin aus, daß die Partei, die ein ihr günstiges Auslegungsergebnis auf Umstände außerhalb der Urkunde stützt, diese zu beweisen hat (im Anschluß an BGHZ 20, 109).
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BGH, 17.12.1998 - I ZR 37/96 - "Hunger und Durst"
Ist in einem Musikverlagsvertrag vereinbart, daß der Verleger Eigentum am Originalmanuskript erwirbt, kommt eine ergänzende Auslegung des Vertrages in der Weise in Betracht, daß den Verleger im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses die Verpflichtung trifft, dem Urheber das Manuskript unter Rückübertragung des Eigentums herauszugeben.
Zur Frage, welche Ansprüche dem Urheber zustehen, wenn ein Nichtberechtigter Nutzungsrechte an dem Werk einräumt.
VerlG § 27; BGB §§ 133 B, 157 D; UrhG § 97 Abs. 1; BGB § 816 Abs. 1 Satz 1
