Rechtsprechung zu § 157 BGB
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BVerwG, 15.03.1999 - 8 B 225.98
Auch nach § 38 Abs. 2 Satz 2 VermG ist die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren in der Regel nicht notwendig. Sie ist jedoch dann notwendig, wenn es dem Widerspruchsführer nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Widerspruchsverfahren selbst zu führen.
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BGH, 25.02.1999 - IX ZR 24/98
a) Dem Gläubiger einer Bürgschaft auf erstes Anfordern obliegt der Beweis, daß der geltend gemachte Anspruch durch die vom Bürgen übernommene Verpflichtung gesichert ist. Die Sicherung muß sich aus der Bürgschaft selbst in Verbindung mit den Urkunden, auf die sie verweist, ergeben; sonstige dem Gericht vorliegende Urkunden sowie unstreitige Tatsachen können ergänzend mitberücksichtigt werden.
b) Scheitert der auf eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestützte Anspruch, weil dessen Sicherung aus der Urkunde nicht zu entnehmen ist, kann er jedoch aus einer einfachen Bürgschaft begründet sein.
BGB § 765
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BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97
Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde wirkt sich bei der Auslegung des Vereinbarten dahin aus, daß die Partei, die ein ihr günstiges Auslegungsergebnis auf Umstände außerhalb der Urkunde stützt, diese zu beweisen hat (im Anschluß an BGHZ 20, 109).
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BGH, 17.12.1998 - I ZR 37/96 - "Hunger und Durst"
Ist in einem Musikverlagsvertrag vereinbart, daß der Verleger Eigentum am Originalmanuskript erwirbt, kommt eine ergänzende Auslegung des Vertrages in der Weise in Betracht, daß den Verleger im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses die Verpflichtung trifft, dem Urheber das Manuskript unter Rückübertragung des Eigentums herauszugeben.
Zur Frage, welche Ansprüche dem Urheber zustehen, wenn ein Nichtberechtigter Nutzungsrechte an dem Werk einräumt.
VerlG § 27; BGB §§ 133 B, 157 D; UrhG § 97 Abs. 1; BGB § 816 Abs. 1 Satz 1
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BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 197/97
Zur Hemmung der Verjährung durch konkludenten Abschluß eines Stillhalteabkommens.
BGB § 202
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BGH, 10.12.1998 - I ZR 162/96
1. Fremdunternehmer und damit Versicherter im Sinne der von der Oskar Schunck KG betreuten Police für grenzüberschreitende Transporte von Fremdunternehmern nach der CMR (Fassung 1. Januar 1980) ist nur der Frachtführer oder Fixkostenspediteur, der in direkten vertraglichen Beziehungen zum Versicherungsnehmer steht, unabhängig davon, ob und inwieweit er den Transport selbst ausführt.
2. Art. 41 CMR steht Vereinbarungen, wonach der Absender für die Eindeckung der CMR-Haftpflicht des Frachtführers zu sorgen hat, dann nicht entgegen, wenn eine in diesem Zusammenhang gebotene Gesamtbetrachtung ergibt, daß sich die Abreden wirtschaftlich ebenso auswirken, als hätte der Frachtführer den Versicherungsschutz selbst beschafft.
Police für grenzüberschreitende Transporte von Fremdunternehmern nach der CMR; CMR Art. 17 Abs. 1, Art. 41
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BGH, 09.12.1998 - XII ZR 170/96
a) Kommen bei einer Sicherungsabtretung an eine Bank für die abgetretene Forderung mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht, die - bei nur einmaliger Leistungsverpflichtung des Schuldners -, wirtschaftlich auf den gleichen Erfolg gerichtet sind, so handelt es sich grundsätzlich um eine umfassende Abtretung. Soll diese auf eine bestimmte Anspruchsgrundlage beschränkt werden, ist das allenfalls mit Zustimmung des Schuldners rechtlich möglich.
b) Wenn der Eigentumswechsel an einem Grundstück lediglich Folge der Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, ist in bezug auf Vorausverfügungen der Gesellschaft über Mietzinsen oder Nutzungsentschädigungen (§ 557 BGB) die Vorschrift des § 573 BGB nicht anwendbar.
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BGH, 03.12.1998 - VII ZR 341/96
Tritt ein Hauptunternehmer, der in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, seinen Vergütungsanspruch gegen den Bauherrn entgegen einem vertraglichen Abtretungsverbot an den Subunternehmer ab, so kann die Erklärung des Bauherrn, er erkenne die Abtretung "auf der Basis des § 16 Nr. 6 VOB/ B" an, bei interessengerechter Abwägung als vorbehaltlose Genehmigung auszulegen sein (vgl. Senatsurteil vom 19. Mai 1994 - VII ZR 124/ 93, BauR 1994, 624 = ZfBR 1994, 210).
VOB/ B § 16 Nr. 6
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BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R
Kindergeld -Berechtigtenbestimmung - Verfassungsmäßigkeit - Vorlagebeschluß - Voraussetzung - kindergeldrechtliche Änderung - Vertrauensschutz
Tatbestand: Der Kläger wendet sich dagegen, daß der Beklagte die Bewilligung von Kindergeld (Kg) rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis 31. August 1994 aufgehoben und das für diesen Zeitraum überzahlte Kg zurückgefordert hat.
