Rechtsprechung zu § 1570 BGB
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BGH, 28.11.2007 - XII ZR 132/05
Die Erkrankung eines Ehegatten kann die Berufung des anderen Ehegatten auf den ehevertraglich vereinbarten Ausschluss von nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich grundsätzlich als rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) erscheinen lassen.
Das führt in der Regel aber nicht dazu, dass nunmehr die gesetzlichen Regelungen über die Scheidungsfolgen eintreten. Vielmehr hat sich die gegebenenfalls gebotene richterliche Anpassung des Vertrages grundsätzlich darauf zu beschränken, solche Nachteile auszugleichen, die als ehebedingt anzusehen sind. Das ist etwa dann der Fall, wenn der erkrankte Ehegatte in der Ehe auf eine eigene mögliche Erwerbstätigkeit verzichtet hatte und nunmehr eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, die niedriger ist als die Rente, die er bezöge, wenn er in der Ehe berufstätig geblieben wäre.
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BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06
Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; allgemeiner Gleichheitssatz; Alimentationsgrundsatz; Gemeinschaftsrecht; unmittelbare Diskriminierung; mittelbare Diskriminierung; sexuelle Ausrichtung; Familienstand.
Ein in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebender Beamter hat keinen Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 (im Anschluss an das Urteil vom 26. Januar 2006 BVerwG 2 C 43. 04 BVerwGE 125, 79).
EG Art. 141, 234; RL 2000/ 78 EG Art. 1, 2 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a und b, Art. 3 Abs. 1 Buchst. c; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; BBesG § 40 Abs. 1 Nr. 1; AGG §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 2, § 24; LPartG § 16 Abs. 2
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BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07
Die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die zu einer Befristung oder Beschränkung des nachehelichen Unterhalts führen können, trägt der Unterhaltsverpflichtete, weil sowohl § 1573 Abs. 5 als auch § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB als Ausnahmetatbestände konzipiert sind. Hat der Unterhaltspflichtige allerdings Tatsachen vorgetragen, die - wie die Aufnahme einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit in dem vom Unterhaltsberechtigten erlernten oder vor der Ehe ausgeübten Beruf - einen Wegfall ehebedingter Nachteile und damit eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nahe legen, obliegt es dem Unterhaltsberechtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die gegen eine Unterhaltsbegrenzung oder für eine längere "Schonfrist" sprechen.
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BGH, 17.10.2007 - XII ZR 96/05
Ein ehevertraglicher Verzicht auf Zugewinnausgleich ist nicht schon deshalb unwirksam (§ 138 BGB), weil ein Ehegatte - entsprechend den gemeinsamen Vorstellungen der Ehegatten bei Vertragsschluss - in der Ehe einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist und deshalb kein im Versorgungsausgleich auszugleichendes Versorgungsvermögen erworben hat.
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BGH, 26.09.2007 - XII ZR 15/05
Zur Befristung des Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 5 BGB und zur Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen nach § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn die Ehe kinderlos geblieben ist und der unterhaltsberechtigte Ehegatte in dem auch vorehelich ausgeübten Beruf eine Vollzeittätigkeit ausübt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 23. Mai 2007 - XII ZR 245/ 04 - FamRZ 2007, 1232, vom 28. Februar 2007 - XII ZR 37/ 05 - FamRZ 2007, 793 und vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 190/ 03 - FamRZ 2007, 200).
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BGH, 26.09.2007 - XII ZR 11/05
Zur Befristung des Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 5 BGB und zur Begrenzung des Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen nach § 1578 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn die Ehegatten die erste Hälfte ihrer zwanzigjährigen Ehe in der früheren DDR verbracht hatten und dort beide einer vollschichtigen Berufstätigkeit nachgegangen sind (im Anschluss an die Senatsurteile vom 23. Mai 2007 - XII ZR 245/ 04 - FamRZ 2007, 1232, vom 28. Februar 2007 - XII ZR 37/ 05 - FamRZ 2007, 793 und vom 25. Oktober 2006 - XII ZR 190/ 03 - FamRZ 2007, 200).
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BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 155/98
Gründe: I. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die Beschwerdeführer, dass der Beschwerdeführerin zu 1, der ledigen Mutter des Beschwerdeführers zu 2, gegen den Vater des Beschwerdeführers zu 2 kein Anspruch auf Betreuungsunterhalt über einen Zeitraum von drei Jahren nach der Geburt des ...
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BGH, 25.04.2007 - XII ZR 189/04
Entspricht es dem berechtigten Interesse in der neuen Ehe eines Unterhaltspflichtigen, dass seine Ehefrau zugunsten der Haushaltsführung und der Betreuung ihrer Kinder aus einer früheren Beziehung auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, so ist der Anspruch der Ehefrau auf Familienunterhalt im Rahmen einer Mangelverteilung neben den gleichrangigen Unterhaltsansprüchen der Kinder des Unterhaltspflichtigen aus der früheren Ehe zu berücksichtigen, wenn deren Mutter infolge Wiederheirat nicht mehr unterhaltsberechtigt ist.
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BGH, 17.01.2007 - XII ZR 104/03
Der Unterhaltsbedarf einer verheirateten oder geschiedenen Mutter, die ein nichteheliches Kind betreut, bestimmt sich nach ihrer Lebensstellung nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse, auch wenn diese unter den Mindestbedarfssätzen liegen. Für den betreuungsbedingten Unterhaltsbedarf der Mutter haften mehrere unterhaltspflichtige Väter in entsprechender Anwendung des § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig (im Anschluss an Senatsurteile vom 21. Januar 1998 - XII ZR 85/ 96 - FamRZ 1998, 541 ff. und vom 15. Dezember 2004 - XII ZR 26/ 03 - FamRZ 2005, 357 ff.).
BGB §§ 1361 Abs. 1, 1615 l Abs. 2 Satz 2, 1606 Abs. 3 Satz 1
