Rechtsprechung zu § 1587b BGB
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BGH, 08.09.2004 - XII ZB 144/04
Anrechte bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden - sind nach der ab 1. Januar 2002 geltenden Änderung der für sie geltenden Regelung im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 7. Juli 2004 - XII ZB 277/ 03 - FamRZ 2004, 1474).
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BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03
Nach der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zum 1. Januar 2002 sind deren Versorgungsanrechte im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen.
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BGH, 19.05.2004 - XII ZB 14/03
Zum Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und bei sogenannter phasenverschobener Ehe.
BGB § 1587 c Nr. 1
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BGH, 26.11.2003 - XII ZB 75/02
a) Zur Berechnung der Herabsetzung des Versorgungsausgleichs aufgrund einer Vereinbarung der Ehegatten (hier: beamtenrechtliche Versorgungsansprüche und berufsständische Anwartschaften).
b) Bei der Bewertung von Beamtenversorgungen zum Zwecke des Versorgungsausgleichs bei Entscheidungen ab dem 1. Januar 2003 sind die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretenen Regelungen des Versorgungsänderungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 zu berücksichtigen (im Anschluß an Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 5/ 91 - FamRZ 1993, 414). Danach ist der verminderte Höchstruhegehaltssatz von 71, 75 % maßgeblich.
BGB §§ 1587 Abs. 2, 1587 a Abs. 2 Nr. 1 und 2, 1587 o; BeamtVG §§ 14 Abs. 1 und 6, 69 e i. d. F. des Versorgungsänderungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3926 ff.)
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BGH, 23.07.2003 - XII ZB 188/99
1. Hat ein Ehegatte ausländische Versorgungsanrechte erworben, die im Inland nicht realisierbar sind, steht dies der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht entgegen, wenn dieser Ehegatte auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht zu erwarten ist, daß er in das Ausland zurückkehrt und so in den Genuß seiner dort erworbenen Versorgungsanrechte gelangt.
2. Der Umstand, daß nur ein Ehegatte die Voraussetzungen des Fremdrentengesetzes erfüllt, läßt es nicht als grob unbillig erscheinen, daß dieser die rentenrechtlichen Vorteile, die ihm aus der Berücksichtigung seiner in der Ehezeit im Ausland (hier: Kasachstan) zurückgelegten Beitragszeiten erwachsen, mit dem anderen Ehegatten teilt.
BGB §§ 1587 Abs. 1, 1587 c; FremdrentenG; EGBGB Art. 17 Abs. 3, Art. 14 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2
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BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 29/02 R
Übertragung von Rentenanwartschaften - Erstattung durch den Träger der Versorgungslast - Rechtsgrundlage
Die Erstattung von Aufwendungen des Trägers der Rentenversicherung aufgrund von Rentenanwartschaften, die durch Entscheidung des Familiengerichts begründet worden sind, durch den Träger der Versorgungslast richtet sich auch bei Erstattungsfällen zwischen 1992 und 2000 noch nach der Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung 1980 (VersorgAusglErstV).
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BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00
a) Zur Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach § 1578 BGB, wenn nach der Scheidung aa) der unterhaltspflichtige Ehegatte anstelle seines bisherigen Erwerbseinkommens eine niedrigere Rente bezieht (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 148, 105 ff. und vom 29. Januar 2003 - XII ZR 92/ 01 -); bb) der unterhaltsberechtigte Ehegatte Rente aus Anrechten bezieht, die er aus vorehelicher Erwerbstätigkeit, aus dem Versorgungsausgleich sowie mit Mitteln des ihm geleisteten Vorsorgeunterhalts erworben hat (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 31. Oktober 2001 - XII ZR 292/ 99 - FamRZ 2002, 88).
b) Zur Frage der Abänderung von Urteilen, die noch auf der Anwendung der sog. Anrechnungsmethode zur Bemessung des nachehelichen Unterhalts beruhen (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 148, 368 ff. und vom 22. Januar 2003 - XII ZR 186/ 01 -).
c) In die Berechnung der Haftungsgrenze nach § 1586 b Abs. 1 Satz 3 BGB sind (fiktive) Pflichtteilsergänzungsansprüche des Unterhaltsberechtigten gegen den Erben einzubeziehen (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 146, 114 ff.).
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BGH, 10.07.2002 - XII ZB 147/00
Zur Frage der Bewertung der Versorgung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen.
BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 Buchst c, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4
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BVerfG, 11.12.2000 - 1 BvR 580/95
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Verfahren aus dem Versorgungsausgleich. Die geschiedenen Eheleute waren beide Beamte und sind wegen Dienstunfähigkeit noch während der Ehezeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Das Amtsgericht hat den Versorgungsausgleich unter ...
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BGH, 09.02.2000 - XII ZB 24/96
a) Zur Berücksichtigung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten aus einem früheren Beamtenverhältnis bei zwischenzeitlicher Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und späterer Wiederaufnahme des Dienstverhältnisses.
b) Zur Ruhensberechnung der ehezeitlichen Beamtenversorgung bei sog. Doppelversorgungsbeamten im Versorgungsausgleich.
BeamtVG §§ 6, 10, 55; BGB § 1587 a Abs. 6
