Rechtsprechung zu § 1589 BGB
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BFH, 04.07.2002 - III R 8/01
1. § 33a Abs. 1 Satz 1 und 5 EStG i. d. F. des JStG 1996 lässt nur noch Unterhaltsleistungen an Personen, die nach inländischen Maßstäben gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu. Unterhaltsleistungen an nach den Vorschriften des BGB nicht unterhaltsberechtigte Angehörige in der Seitenlinie sind auch dann nicht abziehbar, wenn der Steuerpflichtige nach ausländischem Recht zu deren Unterhalt verpflichtet ist, selbst wenn die Unterhaltspflicht aufgrund internationalen Privatrechts im Inland verbindlich ist.
2. Die Beschränkung des Abzugs auf Unterhaltsleistungen an nach inländischem Recht unterhaltsberechtigte Personen verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen Europarecht.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und 2; EStG §§ 33, 33a Abs. 1 Satz 1 und 5; EGBGB Art. 3 Abs. 1, Art. 18 Abs. 1, 3 und 6; Assoziierungsabkommen mit der Türkei vom 12. September 1963 Art. 9; Beschluss Nr. 1/ 80 des Assoziationsrates Art. 10 Abs. 1; Beschluss Nr. 3/ 80 des Assoziationsrates Art. 39
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BFH, 28.07.2005 - III R 68/04
Erkennt der leibliche Vater eines Kindes in einem Rechtsstreit um die Gewährung eines Kinder- und Haushaltsfreibetrags während des finanzgerichtlichen Verfahrens die Vaterschaft an, nachdem das Kind die Scheinvaterschaft des ehelichen Vaters angefochten hat, hat das FG die zivilrechtlich bis zur Geburt zurückwirkende Vaterschaft bei der Entscheidung über die angefochtenen Einkommensteuerbescheide zu berücksichtigen und die kindbedingten Steuervorteile zu gewähren.
AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BGB § 1592 Nrn. 1 und 2, § 1594; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, § 32 Abs. 6 und 7; FGO § 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Satz 1, § 100 Abs. 1, § 102; GG Art. 6 Abs. 1
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BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Datenerhebung für die ab dem Jahre 2005 vorgesehenen Leistungen der Grundsicherung für Arbeit Suchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 24. Dezember 2003 (BGBl I S. 2954) in der Fassung des Kommunalen Optionsgesetzes vom 30. Juli ...
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BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01
Fällt der in einem Ehegattentestament eingesetzte Schlußerbe weg, ist § 2270 Abs. 2 BGB auf Ersatzerben nur anwendbar, wenn sich Anhaltspunkte für einen auf deren Einsetzung gerichteten Willen der testierenden Eheleute feststellen lassen, die Ersatzerbeinsetzung also nicht allein auf § 2069 BGB beruht (Abweichung von BGH, Urteil vom 22. September 1982 - IVa ZR 26/ 81 - NJW 1983, 277 unter a).
BGB § 2270 Abs. 2
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BSG, 16.11.1999 - B1 KR 16/98 R
Gründe: I. Streitig ist, in welcher Höhe dem Kläger Kosten für die während eines Krankenhausaufenthalts von seiner geschiedenen Ehefrau geleistete Haushaltshilfe zu erstatten sind.
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BSG, 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R
Pflegeversicherung - gesetzliches Verbot bezüglich Vertragsabschluß mit Haushaltsangehörigen ist verfassungsgemäß - kein Herstellungs-, Folgenbeseitigungs- oder Schadensersatzanspruch bei Weigerung bezüglich Vertragsabschlusses vor Inkrafttreten des Verbots - Leistungsklage
1. Das gesetzliche Verbot, Verträge zwischen Pflegekassen und Haushaltsangehörigen eines Pflegebedürftigen über die entgeltliche Erbringung von Pflegeleistungen abzuschließen, ist auch dann verfassungsgemäß, wenn die Pflegeperson eine ausgebildete Pflegekraft ist.
2. Die bereits vor Inkrafttreten des ausdrücklichen Verbots ausgesprochene Weigerung einer Pflegekasse, einen solchen Vertrag abzuschließen, begründet keine Herstellungs-, Folgenbeseitigungs- oder Schadensersatzansprüche.
