Rechtsprechung zu § 159 BGB
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BFH, 29.01.2003 - I R 50/02

Erlässt ein Gläubiger dem Steuerpflichtigen eine Forderung, die als Dauerschuld zu behandeln ist, unter dem Vorbehalt der Besserung, so handelt es sich bei der Forderung nach Bedingungseintritt um eine neue Forderung, die nur dann eine Dauerschuld darstellt, wenn sie ihrerseits die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 i. V. m. § 8 Nr. 1 GewStG 1991 erfüllt.

GewStG 1991 § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2

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BGH, 01.03.2000 - VIII ZR 77/99

Zur Zulässigkeit der Vereinbarung von Nutzungszinsen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskaufvertrages.

AGBG § 9 Ba, Cc

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BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04

1. Den Tatbestand einer "Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft" i. S. von § 17 EStG erfüllt auch, wer den durch eine Kapitalerhöhung entstehenden neuen Geschäftsanteil anderen gegen Entgelt zur Übernahme überlässt.

2. Tritt die Bedingung für die Zahlung des Entgelts für das Übernahmerecht erst in einem dem Jahr der Veräußerung folgenden Jahr ein, ist der das Jahr der Veräußerung betreffende Einkommensteuerbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 rückwirkend zu ändern.

AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG § 17 Abs. 1

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BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

Wird der Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 EStG) nach Übertragung des Anteils und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises durch den Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches, mit dem die Vertragsparteien den Rechtsstreit über den Eintritt einer im Kaufvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung beilegen, rückgängig gemacht, so ist dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung.

EStG §§ 16, 17; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BGB § 158 Abs. 2

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BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01

Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug

Die in einem Tarifvertrag vorgesehene Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Bewilligung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit tritt nicht ein, wenn der Arbeitnehmer auf seinem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann und der Arbeitnehmer noch vor Zustellung des Rentenbescheids vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung verlangt.

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BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97

Gleichstromsteuerschaltung

Der Grundsatz, daß ein Erfinder in der Regel von seinem Recht so wenig wie möglich aufgeben will, hindert den Tatrichter nicht, im Einzelfall die Überzeugung zu gewinnen, der Erfinder und sein Vertragspartner hätten sich auf eine weitergehende Verpflichtung, insbesondere auf eine Vollrechtsübertragung geeinigt.

PatG 1981 § 15

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