Rechtsprechung zu § 1590 BGB
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BSG, 16.11.1999 - B1 KR 16/98 R

Gründe: I. Streitig ist, in welcher Höhe dem Kläger Kosten für die während eines Krankenhausaufenthalts von seiner geschiedenen Ehefrau geleistete Haushaltshilfe zu erstatten sind.

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BVerfG, 10.12.2004 - 1 BvR 2320/98

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung einer Waisenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Speziell geht es um Fälle, in denen der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der das in dieser Gemeinschaft lebende, nicht mit ihm verwandte Kind des anderen Partners ...

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BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 26/00 R

Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen - Erhöhung des Freibetrags - Unterhaltspflicht - Stiefkind - rechtliche Pflicht - sittliche Pflicht - Berechnung - hypothetische Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit

1. Unterhaltsleistungen eines Stiefelternteils für Kinder des Ehegatten aus einer früheren Ehe können den Einkommensfreibetrag bei der Einkommensanrechnung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe erhöhen, wenn sich der Stiefelternteil gegenüber den Stiefkindern oder deren Mutter rechtlich bindend zur Unterhaltsleistung vertraglich verpflichtet hat.

2. Bei der Berechnung der dem Ehegatten hypothetisch zustehenden Arbeitslosenhilfe ist das jeweils aktuell erzielte Einkommen des Ehegatten zugrunde zu legen und auf Wochenbeträge umzurechnen.

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BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 16/00 R

Gründe: I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin ab 1. Januar 1998 ein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) zusteht.

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BGH, 19.07.2000 - 5 StR 274/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in drei Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg.

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BSG, 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R

Pflegeversicherung - gesetzliches Verbot bezüglich Vertragsabschluß mit Haushaltsangehörigen ist verfassungsgemäß - kein Herstellungs-, Folgenbeseitigungs- oder Schadensersatzanspruch bei Weigerung bezüglich Vertragsabschlusses vor Inkrafttreten des Verbots - Leistungsklage

1. Das gesetzliche Verbot, Verträge zwischen Pflegekassen und Haushaltsangehörigen eines Pflegebedürftigen über die entgeltliche Erbringung von Pflegeleistungen abzuschließen, ist auch dann verfassungsgemäß, wenn die Pflegeperson eine ausgebildete Pflegekraft ist.

2. Die bereits vor Inkrafttreten des ausdrücklichen Verbots ausgesprochene Weigerung einer Pflegekasse, einen solchen Vertrag abzuschließen, begründet keine Herstellungs-, Folgenbeseitigungs- oder Schadensersatzansprüche.

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