Rechtsprechung zu § 1601 BGB
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BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

1. Ist ein behindertes volljähriges Kind auf Kosten des Sozialhilfeträgers vollstationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht und wird der Kindergeldberechtigte aufgrund der Billigkeitsregelung in § 91 Abs. 2 Satz 2 BSHG a. F. nicht in Anspruch genommen, kommt dieser seiner Unterhaltspflicht nicht nach, so dass die Familienkasse das Kindergeld nach § 74 Abs. 1 Sätze 1 und 4 EStG an den Sozialhilfeträger abzweigen kann.

2. Auch wenn der Kindergeldberechtigte neben den Leistungen des Sozialhilfeträgers nur geringe eigene Unterhaltsleistungen für das Kind erbringt, ist die Ermessensentscheidung der Familienkasse, ob und in welcher Höhe das Kindergeld an den Sozialhilfeträger abgezweigt wird, nicht dahin gehend auf Null reduziert, dass das gesamte Kindergeld an den Sozialhilfeträger auszuzahlen ist.

AO 1977 § 5; BSHG § 91; EStG § 74 Abs. 1

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BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

1. Bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist die Höhe der als dauernde Last gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG abziehbaren Versorgungsleistungen durch die nach der Prognose im Zeitpunkt der Übergabe erzielbaren Nettoerträge begrenzt. Einigen sich die Vertragsbeteiligten auf ein in Anbetracht des gestiegenen Versorgungsbedürfnisses - hier: wegen Umzugs des Versorgungsberechtigten in ein Pflegeheim - neues Versorgungskonzept, sind Zahlungen, die ab diesem Zeitpunkt nicht mehr aus dem Ertrag des übergebenen Vermögens erbracht werden können, freiwillige Leistungen i. S. des § 12 Nr. 2 EStG.

2. Die Abänderbarkeit einer dauernden Last ist in zivilrechtlicher Hinsicht bezogen auf die Versorgungsbedürftigkeit des Empfängers und die sich aus dem übertragenen Wirtschaftsgut ergebende Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Diese bestimmen den Korridor, innerhalb dessen die Beteiligten mit steuerlicher Wirkung auf eine Änderung des Bedarfs des Berechtigten und/ oder der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten reagieren können.

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 12 Nr. 2, § 33 und § 33a Abs. 1; AO 1977 § 42; ZPO § 323

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BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 29/04 R

Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Übersicherungseinwand - Auslegung des Entgeltbegriffs - Verfassungsmäßigkeit

Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte den monatlichen Zahlungsansprüchen des Klägers, die aus seinem Recht auf Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) und in Höhe von dessen Wert monatlich entstehen, ab 1. Januar 2001 zeitweise den anspruchsvernichtenden Einwand der ...

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BVerwG, 24.02.2005 - 5 C 17.04

Anrechnung Unterhaltszahlung; Unterhaltszahlung, Begriff der -; Unterhaltszahlung, kostenfreie Bereitstellung von Unterkunft, keine -; Unterkunft, kostenfreie Bereitstellung von -, als Unterhaltszahlung.

Die Tilgung von Verbindlichkeiten für ein Familieneigenheim, in dem die unterhaltsvorschussberechtigten Kinder mietzinsfrei wohnen, durch den barunterhaltsverpflichteten Elternteil ist keine "Unterhaltszahlung" im Sinne des § 2 Abs. 3 UVG, die anteilig auf die Unterhaltsleistung angerechnet werden darf.

UVG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3

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BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R

Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - minderjährige Kinder - Rangverhältnis der Unterhaltsansprüche - Gleichrangigkeit des Unterhaltstitels - Ermessensfehlgebrauch - Selbstbehalt

Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Ablehnung einer Abzweigung von Sozialleistungen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch [SGB I]).

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BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund Sozialhilfebezug der Eltern; Ausweisungsgrund als abstrakter Versagungsgrund; Zulassung der Sprungrevision durch den Einzelrichter.

1. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 1 AuslG darf einem Ausländer dann nicht unter Berufung auf den Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 6 AuslG mit der Begründung versagt werden, dass seine in Deutschland lebenden Eltern Sozialhilfe beziehen, wenn die Eltern ein eigenes Aufenthaltsrecht besitzen, das vom Aufenthaltsstatus des Sohnes unabhängig ist.

2. Der Senat lässt offen, ob die Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassung der Sprungrevision ausnahmsweise entfallen oder die Zulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters ergangen ist (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65. 03)

GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; AuslG § 24 Abs. 1; § 35; § 46 Nr. 6; VwGO § 6, § 134

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BGH, 04.08.2004 - XII ZB 38/04

Zur Umschreibung eines Unterhaltstitels gegen den nach § 1586 b BGB haftenden Erben des Unterhaltsschuldners.

ZPO § 727; BGB § 1586b Abs. 1 Satz 1

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BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03

Die von der unterhaltspflichtigen Mutter erbrachten Pflegeleistungen für ein durch einen Unfall geschädigtes Kind lassen auch dann dessen Anspruch gegen den Schädiger wegen vermehrter Bedürfnisse gemäß § 843 BGB unberührt, wenn bei dem Unfall eine Verletzung der Obhutspflicht durch die Mutter mitgewirkt hat.

BGB § 422, § 823, § 840, § 843, § 1664 Abs. 1

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BFH, 19.05.2004 - III R 30/02

Aufwendungen des Vaters in Erfüllung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der nicht mit ihm verheirateten Mutter seines Kindes aus Anlass der Geburt können als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden, sofern für die Mutter des Kindes kein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht.

EStG 1996 § 33a Abs. 1; BGB § 1615l

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BGH, 21.04.2004 - XII ZR 326/01

Bei der Beurteilung der Obliegenheit eines Unterhaltspflichtigen, zur Zahlung von Elternunterhalt den Stamm seines Vermögens einzusetzen, sind jedenfalls die insofern für den Deszendentenunterhalt entwickelten Grundsätze heranzuziehen.

BGB § 1603 Abs. 1

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