Rechtsprechung zu § 1601 BGB
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BFH, 13.12.2001 - III R 6/99
Ausnahmsweise können Fahrleistungen mit einem PKW bei außerordentlich gehbehinderten Personen, auch soweit sie 15 000 km im Jahr übersteigen, noch als angemessen zu beurteilen und die entstandenen Aufwendungen deshalb als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen sein, sofern nach der Art und der Schwere der Behinderung nur durch den Einsatz eines PKW eine berufsqualifizierende Ausbildung durchgeführt werden kann. In einem solchen Ausnahmefall können jedoch über die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehenden Fahrten hinaus für weitere rein private Fahrten höchstens noch Fahrleistungen bis zu 5 000 km p. a. zusätzlich steuerlich berücksichtigt werden.
EStG § 33 Abs. 1 und 2, § 33a Abs. 2 und 5
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BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 109/00 R
Waisenrentenanspruch - Stiefkind - Aufnahme in den Haushalt bei Unterbringung des Versicherten im Pflegeheim
1. Rentenversicherungsrechtlich ist für das Recht auf Waisenrente dem Stiefkind derselbe rechtliche Status wie einem leiblichen Kind des verstorbenen Versicherten zuzuerkennen, wenn dieser es in seinen Haushalt aufgenommen und das dadurch begründete elternähnliche/ familienhafte, auf Dauer berechnete Band während des letzten Dauerzustandes vor dem Tod des Versicherten fortbestanden hat.
2. Die richterrechtlich entwickelten Merkmale örtlicher, materieller und immaterieller Art sind keine gesetzlichen Tatbestandsmerkmale, sondern Hilfsmerkmale, die nicht losgelöst von ihrem Zweck gewertet werden dürfen, das Vorliegen des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals der Haushaltsaufnahme zu prüfen. Hierbei kommt den Merkmalen ein unterschiedliches Gewicht zu, je nach dem, ob die Begründung oder Beendigung der Haushaltsaufnahme zu bewerten ist.
3. Die erfolgte Haushaltsaufnahme kann nur durch ein willentliches Verhalten des Versicherten oder des Stiefkindes oder vom Staat kraft öffentlichen Rechts dauerhaft beendet werden. Die auf Dauer angelegte und vollzogene Haushaltsaufnahme wird nicht beendet, soweit sie durch einen Schicksalsschlag und den dadurch bedingten Wegfall eines oder auch aller Merkmale örtlicher, materieller oder immaterieller Art, aber ohne Willen des Versicherten und des Stiefkindes eingeschränkt oder aufgehoben wird.
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BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 26/00 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen - Erhöhung des Freibetrags - Unterhaltspflicht - Stiefkind - rechtliche Pflicht - sittliche Pflicht - Berechnung - hypothetische Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit
1. Unterhaltsleistungen eines Stiefelternteils für Kinder des Ehegatten aus einer früheren Ehe können den Einkommensfreibetrag bei der Einkommensanrechnung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe erhöhen, wenn sich der Stiefelternteil gegenüber den Stiefkindern oder deren Mutter rechtlich bindend zur Unterhaltsleistung vertraglich verpflichtet hat.
2. Bei der Berechnung der dem Ehegatten hypothetisch zustehenden Arbeitslosenhilfe ist das jeweils aktuell erzielte Einkommen des Ehegatten zugrunde zu legen und auf Wochenbeträge umzurechnen.
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BFH, 08.03.2001 - III R 53/98
Das BMF wird gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO zum Beitritt aufgefordert, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und inwieweit aufgrund des Internationalen Privatrechts und/ oder des Gemeinschaftsrechts der Begriff der gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG in der ab 1. Januar 1996 geltenden Fassung eine Erweiterung erfährt.
EStG § 33a Abs. 1
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BGH, 27.09.2000 - XII ZR 174/98
Die Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 1 BSHG findet bei einem Anspruchsübergang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVG keine entsprechende Anwendung.
UVG § 7; BSHG § 91 Abs. 2 Satz 1
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BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 5/00 R
Gründe: I. Die Klägerin erhebt Zahlungsansprüche aus einem Recht auf Halbwaisenrente für die Zeit von Januar bis Mai 1998.
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BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98
Im Rahmen der Regelung des § 529 Abs. 2 BGB sind zur Bemessung des dem Beschenkten verbleibenden angemessenen ("standesgemäßen") Unterhalts grundsätzlich die jeweils einschlägigen familienrechtlichen Bestimmungen und die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze heranzuziehen.
BGB § 529 Abs. 2
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BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R
Gründe: I. Der Kläger erhebt einen Anspruch auf Erstattung der Hälfte von den Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung der Angestellten, die sein früherer Arbeitgeber, das Land Nordrhein-Westfalen, wegen seiner versicherungspflichtigen Beschäftigung als Rechtspraktikant zu Recht an die beklagte ...
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BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 55/99 R
Gründe: I. Der Rechtsstreit betrifft einen Anspruch auf originäre Arbeitslosenhilfe (Alhi) vom 15. August 1996 bis 6. April 1997; die Beteiligten streiten darüber, ob ein in den dänischen Streitkräften geleisteter Wehrdienst von 10 Monaten den Zugang zu dieser Leistung eröffnet.
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BSG, 29.09.1999 - B6 KA 22/99 R
Gründe: I. Der 1936 in Rumänien geborene und seit 1979 in der Bundesrepublik Deutschland lebende Kläger begehrt die Wiederzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Er war seit dem 1. Oktober 1981 als praktischer Arzt in E. zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen. Durch Urteil des Landgerichts ...
