Rechtsprechung zu § 161 BGB
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BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 20.01
Feststellung der Entschädigungsberechtigung; Ausschlussfrist; US-Pauschalentschädigungsabkommen; Zwischenverfügung über vermögensrechtlichen Anspruch; Anwartschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland nach US-Pauschalentschädigungsabkommen; Unwirksamkeit einer Antragsrücknahme; Beweiserleichterung bezüglich Erbfolge nach § 31 Abs. 1 c VermG i. V. m. § 181 BEG; Beweis des ersten Anscheins; Ermittlung von "Rechtstatsachen"; Rückgriff auf US-amerikanische Ermittlungen.
Im Falle eines Schädigungstatbestandes nach § 1 Abs. 6 VermG begründet die Regelung des § 31 Abs. 1 c VermG i. V. m. § 181 Abs. 1 BEG keinen Beweis des ersten Anscheins für das Vorliegen der gesetzlichen Erbfolge.
Gehen Rechtstitel nach Art. 3 Abs. 9 des US-Pauschalentschädigungsabkommens über, so erfordert die Regelung über die Vermutungswirkung in § 31 Abs. 1 d VermG, dass im deutschen Verwaltungsverfahren ermittelt wird, welche "Rechtstatsachen" den Entscheidungen der inneramerikanischen Stellen gemäß dem Bundesgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika 94-542 vom 18. Oktober 1976 zugrunde gelegt wurden.
VermG § 1 Abs. 6, § 30 a Abs. 1 Satz 1 und 4, § 31 Abs. 1 c und § 31 Abs. 1 d; US-Pauschalentschädigungsabkommen; GVO § 1 Abs. 2
