Rechtsprechung zu § 1618a BGB
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BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R

Pflegeversicherung - Kündigung - Vertrag mit Haushaltsangehörigen - Verfassungsmäßigkeit - Begriff des Versorgungsvertrages - Beschäftigungsverhältnis

1. Die gesetzliche Verpflichtung der Pflegekassen, Verträge über Leistungen der häuslichen Pflege zu kündigen, die sie mit Haushaltsangehörigen des Pflegebedürftigen geschlossen haben, ist verfassungsgemäß.

2. Zur rechtlichen Qualität einer solchen Kündigung.

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BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R

Erhöhung der pauschalen Pflegezulage - Pflege aufgrund eines Arbeitsvertrages durch die Ehefrau

Die pauschale Pflegezulage ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 2 S 1 BVG auch dann zu erhöhen, wenn der Beschädigte aufgrund eines Arbeitsvertrages von seiner Ehefrau gepflegt wird.

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BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft bereitzustellen.

Es entspricht dem Grundgesetz, wenn die Gerichte die Verwertung heimlich eingeholter genetischer Abstammungsgutachten wegen Verletzung des von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel ablehnen.

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BGH, 22.11.2006 - XII ZR 24/04

Altersvorsorgeunterhalt kann für die Vergangenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an verlangt werden, in dem er ausdrücklich geltend gemacht worden ist. Es reicht für die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen vielmehr aus, dass von diesem Auskunft mit dem Ziel der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs begehrt worden ist.

BGB §§ 1361 Abs. 1 Satz 2, 1360 a Abs. 3, 1613 Abs. 1 Satz 1

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BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der Auslegung unterhaltsrechtlicher und sozialhilferechtlicher Normen bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Unterhaltszahlung für ihre Eltern herangezogen werden.

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BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

Die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass wird durch die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet.

Die Normen über das Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers (§ 2303 Abs. 1 BGB), über die Pflichtteilsentziehungsgründe des § 2333 Nr. 1 und 2 BGB und über den Pflichtteilsunwürdigkeitsgrund des § 2345 Abs. 2, § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung des § 2333 Nr. 1 BGB.

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BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 4/04 R

Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Zuwendung der Eltern an das arbeitslose, volljährige Kind zur Ergänzung der Arbeitslosenhilfe - rechtliche oder sittliche Pflicht - Unterhaltsanspruch bzw -pflicht

Tatbestand: Die Beteiligten streiten darum, ob eine finanzielle Unterstützungsleistung der Eltern der Klägerin als Einkommen bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Arbeitslosenhilfe (Alhi) zu berücksichtigen ist. Die Beklagte hat die Alhi-Bewilligung deshalb teilweise aufgehoben und fordert ...

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BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02

Die angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts oder einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld gem. § 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus verbleiben (im Anschluß an Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/ 01 - FamRZ 2003, 445 ff.).

BGB §§ 1603 Abs. 2, 1612 b Abs. 5, 1684 Abs. 1

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BGH, 19.05.2004 - XII ZR 304/02

Zur Verwirkung von Elternunterhalt, wenn eine Mutter ihr später auf Unterhalt in Anspruch genommenes Kind im Kleinkindalter bei den Großeltern zurückgelassen und sich in der Folgezeit nicht mehr in nennenswertem Umfang um dieses gekümmert hat.

BGB § 1601, § 1611 Abs. 1

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BFH, 30.10.2003 - III R 23/02

1. Aufwendungen von Eltern für die Strafverteidigung ihres volljährigen Kindes erwachsen regelmäßig nur dann aus sittlichen Gründen zwangsläufig und können als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen sein, wenn es sich um ein innerlich noch nicht gefestigtes, erst heranwachsendes Kind handelt, dessen Verfehlung strafrechtlich noch nach dem Jugendstrafrecht geahndet werden kann (Klarstellung zum BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 III R 145/ 85, BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895).

2. Ob Aufwendungen der Eltern für die Wahlverteidigung eines volljährigen Kindes in anderen Fällen als aus sittlichen Gründen zwangsläufig anzuerkennen sind, kann im Übrigen nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.

BGB § 1601, § 1602 Abs. 1 § 1603 Abs. 1 und 2, § 1610 Abs. 1 und 2, § 1611 Abs. 1 Satz 2; EStG § 33 Abs. 1 und 2 Satz 1; FGO § 120 Abs. 3; JGG § 1 Abs. 2, § 105; StPO § 140, § 141 Abs. 1, § 142 Abs. 1

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